Online-Betrug bei Warenbestellung
Online-Betrug bei Warenbestellung
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Online-Betrug bei Warenbestellung mit neuer Masche

Die Polizei Hamburg warnt vor einer neuen Art von Online-Betrug, einer Kombination aus der Nutzung persönlicher Daten Dritter und Vorkasse.

Wie die Polizeiinspektion Hamburg mitteilt, ist aktuell eine neue Masche von Online-Betrug im Umlauf. Rund 20 Verfahren dieser Art beim Polizeikommissariat Winsen zeugen von der Häufigkeit der Vorkommnisse. Betrüger nutzen bei Online-Bestellungen hier die Identitäten Dritter. In Kombination dazu bieten sie günstige Waren mit Vorkassen-Bezahlverpflichtung online an. Die Betrugsmasche bietet den Tätern die Möglichkeit, die Täuschung über Wochen hinweg aufrechtzuerhalten, so die Polizei.

Bei Bestellung Online-Betrug: Täter locken mit günstigen Angeboten

Die Polizei Hamburg informiert in ihrer Pressemitteilung, wie die Masche beim Online-Betrug dabei im Einzelnen vonstattengeht:

„Die Täterschaft nutzt gezielt aus, dass es bei vielen Online-Händlern noch die Möglichkeit gibt, auch als Neukunde auf Rechnung zu bestellen. Waren dieser Art werden von den Betrügern auf Verkaufsplattformen wie zum Beispiel eBay zu einem meist günstigeren Preis angeboten. Kommt es zu einer Bestellung, bezahlen die Geschädigten per Vorkasse die Summe an die Betrüger. Die Abwicklung über einen Finanzdienstleister suggeriert den Geschädigten eine gewisse Sicherheit. Die Betrüger lösen mit den Daten der Geschädigten eine Bestellung auf Rechnung bei dem eigentlichen Versandhandel aus. Die Geschädigten bekommen also ihre Ware und schöpfen zunächst keinen Verdacht.“

Sobald sich jedoch im heimischen Briefkasten die erste Mahnung zeigt, erfolgt dann erst das böse Erwachen für die Opfer vom Online-Betrug. Denn zwar haben die Onlinehändler ihnen die Ware geliefert. Sie erhielten aber dafür nicht die geforderte Bezahlung. Diese haben die Täter eingestrichen und sind zu diesem Zeitpunkt als ursprüngliche Anbieter schon nicht mehr existent. Auch das Geld ist längst auf ausländische Konten transferiert. Wie die Polizei mitteilt, greift der Verkäuferschutz. Das Geld wird an die Täter ausgezahlt, da „die Betrüger bei der echten Bestellung eine Sendungsnummer bekommen haben, die sie beim Finanzdienstleister angeben“.

Nach Anzeigenerstattung hätten die Geschädigten zwar in den meisten Fällen das gezahlte Geld vom Finanzdienstleister zurückerhalten. Da die gelieferten Waren aber teurer waren als die betrügerischen Angebote, mussten sie den Differenzbetrag in der Regel allerdings noch nachzahlen. Zwischenzeitlich waren die bestellten Waren auch schon in Gebrauch genommen. Unter den häufig angebotene Waren befanden sich beispielsweise u. a. Futtermittel für Haustiere.

Erhöhte Wachsamkeit bei unbekannten Händlern und Schnäppchenpreisen angebracht

Die Polizei rät hinsichtlich der neuen Masche beim Online-Betrug, „bei sämtlichen Bestellungen, die nicht bei bereits bekannten Händlern getätigt werden, sehr wachsam zu sein. Oftmals hilft schon der Blick in einschlägige Verbraucherschutzportale, um sich ein Bild von der Seriosität des Anbieters zu machen. Besonders günstige Angebote sollten ebenfalls zu erhöhter Wachsamkeit führen“.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.