Lingen: Ein Angeklagter unterstellte den Behörden, dass für ihn belastendes Material erst nach seiner Festnahme auf seinem Mobiltelefon abgespeichert wurde.
In einem Verfahren gegen zwei Männer im Alter von 23 und 24 Jahren aus dem niedersächsischen Lingen, die gefälschte 50-Euro-Geldscheine hergestellt und in Umlauf gebracht haben sollen und zudem unter Verdacht stehen, mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben, wurde im Prozessverlauf die polizeiliche Auswertung eines Mobiltelefons angeordnet. Ein Angeklagter unterstellte jedoch den Behörden, dass das für ihn belastende Material erst nach seiner Festnahme von der Polizei darauf abgespeichert worden sei, berichtet die Osnabrücker Zeitung.
Zwei Männer haben in Lingen eine Fälscherwerkstatt betrieben
Zwischen August 2015 und August 2016 sollen zwei Männer in einer Fälscherwerkstatt bei Schüttorf mindestens 7200 gefälschte 50-Euro-Scheine hergestellt und über das Internet unter dem Namen HQCNS (High Quality Counterfeit Notes Store) in Deutschland und dem europäischen Ausland veräußert haben. Im Forum warben sie mit dem Motto: „Take me to paradise“ für ihr Produkt. Laut einem dort gepostetem Kommentar soll es sich dabei um „die besten nachgemachten Scheine, die man online kaufen könne“, gehandelt haben.
Zudem soll zumindest einer der Angeschuldigten seit Mitte 2016 auf dem Dachboden der Werkstatt eine Marihuana-Plantage in Lingen mit über 170 Pflanzen betrieben haben. Die Anklageschrift ist das Ergebnis von Ermittlungen der „Task Force“ Cybercrime, der Zentralen Kriminalinspektion Osnabrück, und der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim. Seit August 2016 befinden sich die Angeklagten in Untersuchungshaft.
Wer hat die Drogenplantage betrieben?
Während die Angeklagten beim Prozess die ihnen von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegten Vorwürfe bezüglich des Falschgeldes im Wesentlichen eingestanden haben, blieben hinsichtlich des Betreibens der gleichfalls vorgefundenen Drogenplantage noch Fragen offen. Zwar hatte der Angeklagte A angegeben, von der Plantage gewusst zu haben. Er habe den Raum jedoch an eine andere Person vermietet. Ansonsten bestritt er, in die Sache involviert gewesen zu sein. Mit ähnlichen Argumenten gelang es dem Angeklagten B sogar, die Staatsanwaltschaft von seiner Unschuld zu überzeugen.
Folglich mussten Beweise gefunden werden, um den Verdacht gegen A aus Lingen bestätigen zu können. Aufschluss darüber sollte eine Auswertung von Daten mehrerer Mobiltelefone des Angeklagten A liefern. Jedoch war eines der Telefone gegen den Zugriff unbefugter Dritter gesichert. Der Angeklagte gab sein Passwort nicht preis. Die Anklage entschied sich nun, eine Spezialfirma aus Israel damit zu beauftragen, das Handy zu entsperren.
Auswertung von Smartphones steht noch aus
In einem am Donnerstag vor dem Landgericht Osnabrück vermittelten Bericht über die polizeiliche Auswertung des Mobiltelefons ließen überdies Zweifel aufkommen. Die Daten erschütterten die Aussage des Angeklagten B. Er sagte, er habe nichts mit den Drogen zu tun. Der Angeklagte A zweifelte jedoch seinerseits diese Ergebnisse an, die einen tatsächlichen Einblick gaben in wirklich jede Aktion, die auf dem Telefon jemals stattgefunden hat. Sowohl Anrufe, als auch Fotos, E-Mails und Notizen — alles ist nachvollziehbar, einschließlich Kommunikationspartner, Telefonnummern und der genauen Position. A ist vielmehr der Meinung, dass die Polizei das belastende Material erst nach seiner Festnahme auf seinem Mobiltelefon abgespeichert habe. Diesem Vorwurf wird die Staatsanwaltschaft nun zeitnahe nachgehen.
Bildquelle: Jochen Zick, thx! (CC0 Public Domain)
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