porco-office: Fakeshop-Urteil mündet in Geldstrafe
porco-office: Fakeshop-Urteil mündet in Geldstrafe
Bildquelle: Momius, Lizenz

porco-office: Fakeshop-Urteil mündet in Geldstrafe

Wegen Geldwäsche war ein Mann vor dem Leverkusener Amtsgericht angeklagt. Er war an dem Betreiben des Fakeshops porco-office involviert.

Das Leverkusener Amtsgericht fällte aktuell ein Urteil zu einem Fakeshop-Fall. Die betreffende Website „porco-office.de“ war zwar nur wenige Tage online verfügbar. Dennoch flossen auf das extra dafür eingerichtete Konto des Angeklagten bereits von Kunden überwiesene Gelder für bestellte Waren. Die Anklage lautete demgemäß auf Geldwäsche.

Fakeshop porco-office lockte mit breiter Produktpalette

Die Staatsanwaltschaft ging anhand des Tatbestandes davon aus, dass der damals 21-jährige Beschuldigte Teil eines Online-Betrugs gewesen sei. Wie der Kölner Stadtanzeiger berichtete, hätte der Angeklagte nachweislich ein Konto eingerichtet, an das gutgläubige Kunden des Internet-Fakeshops porco-office ihr Geld u.a. für ein Notebook, einen Briefkasten und eine Grafikkarte überwiesen haben.

Der Fakeshop porco-office bot dabei in der Zeit um Ende September 2021 Produkte aus unterschiedlichen Warengruppen. Anhand der nicht gelieferten Waren landete die Seite schnell auf Betrugsalarm.com. Dort wird auf einen Betrugsverdacht hingewiesen.

Geständnis blieb aus, Beweise sprachen für sich

Vor Gericht verzichtete der Leverkusener auf einen Anwalt. Er bestritt, vom Betrug etwas gewusst zu haben und sei nicht an den Geschäften bezüglich des Fakeshops porco-office beteiligt gewesen. Ohne Schulabschluss und Ausbildung wisse er auch nicht, „wie man einen solchen Internet-Shop einrichte“. Leben würde er lediglich vom Bürgergeld. Zusammen mit ihm erschien seine Verlobte und ein einjähriges Kleinkind.

Die Aussagen des Angeklagten hinterließen offenbar nur wenig Eindruck bei Richter Oliver Fröhlich. Davon unbeirrt hob er hervor, dass „nach seiner Lesart glasklar hervorging, dass das Konto zum Zweck des Betrugs eingerichtet worden war. Die zur Einrichtung notwendigen Papiere hatte der Leverkusener ganz klar selbst unterschrieben.“

Zudem „hatte der 24-Jährige aber schon zwei andere ähnlich geartete Taten auf seiner Liste beim Bundeszentralregister: einmal Betrug und einmal Internetbetrug“. Somit glaubten ihm weder die Staatsanwältin noch der Richter. Die Staatsanwältin forderte in ihrem Schlussvortrag vom Angeklagten die Begleichung von 180 Tagessätzen à 15 Euro (2700 Euro).

Gericht befand Geldstrafe als tat- und schuldangemessen

Gemäß Kölner Stadtanzeiger soll der Mann daraufhin „mit fast schon bedauernswert naiver Geste sein Portemonnaie“ gezückt haben. Offenbar wollte er mit den Worten, „15 Euro also?“ gleich zahlen. Der Richter legte ihm letztlich eine Strafe von 80 Tagessätze auf, also 1200 Euro. Zudem muss er noch das Geld der geprellten Kunden des Fakeshops porco-office zusätzlich zurückzahlen.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.