Nach Anschlag in Halle will Bundesinnenminister Horst Seehofer die Überwachung ausweiten, auch der Inlandsgeheimdienst darf Computer hacken.
Gemäß Bundesinnenminister Horst Seehofer fordert der Terroranschlag in Halle an der Saale Konsequenzen. Angesagt sei ein härteres Vorgehen gegen den Rechtsextremismus mittels Ausbau der Überwachungsstrukturen. Demnach soll auch der Inlandsgeheimdienst mehr Befugnisse erhalten. Dies berichtete die Deutsche Presseagentur am gestrigen Montag.
Grünes Licht für Inlandsgeheimdienst zur Onlinedurchsuchung
Die Reaktion des Bundesinnenministeriums auf den Angriff des rechtsextremistischen Täters Stefan B. (27) besteht in einer Ausweitung der staatlichen Massenüberwachung im Internet. Im Verlauf des Anschlags auf eine Synagoge in Halle und wurden zwei Menschen umgebracht. Zur Erweiterung der Massenüberwachung gebe es bereits vorliegende Pläne. Dies gab Armin Schuster (CDU) vor einer Sitzung des für die Geheimdienste der BRD zuständigen Parlamentarischen Kontrollgremiums bekannt. Darin vorgesehen sind Erweiterungen der Befugnisse für den Inlandsgeheimdienst. Diesen will man zur Onlinedurchsuchung und zur Umgehung von Verschlüsselungen ermächtigen.
Seehofer: zusätzliche Mitarbeiter sollen Überwachungsaufgaben übernehmen
Sicherheitsbehörden will man künftig wesentlich mehr Rechte einräumen. Geplant sei eine massive Organisationänderung von Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz: „mit einigen Hundert Leuten, die wir zusätzlich brauchen“, betonte Seehofer im ZDF. Demnach werden Sicherheitsbehörden dazu berechtigt, „dass wir auch das Internet überwachen – unter parlamentarischer Kontrolle, mit richterlicher Anordnung, wenn erforderlich.“ Die Maßnahmen zielen darauf ab, um auf den Typus des Einzeltäters besser reagieren zu können. In besonderem Fokus steht für die Sicherheitsbehörden weiterhin das Darknet. Die Ermittler gehen davon aus, dass Stefan B. sich hier mit Waffen, Munition und Sprengstoff eingedeckt hat.
Mehr Pflichten für Internetanbieter
Für Internetanbieter sollen neue gesetzliche Auskunftspflichten verbindlich vorgeschrieben werden. Die Anbieter sozialer Netzwerke haben künftig eine Mitteilungspflicht bezüglich verdächtigem Verhalten oder Straftaten, einschließlich zugehöriger IP-Adressen. Seehofer sieht in der Maßnahme keine Einschränkung von Freiheitsrechten. In der kommenden Woche will Seehofer mit den Innenministern der Länder die Konsequenzen aus dem Attentat von Halle besprechen.
Zudem vorgesehen: Videoüberwachung auf Bahnhöfen und verstärkte Präsenz von Sicherheitskräften
Als Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Innenpolitikerin Irene Mihalic schreibt das Innenministerium, dass Seehofer weiterhin plant, auch die Sicherheit an Bahnhöfen in Deutschland deutlich zu erhöhen: „Intelligente Videoüberwachung und biometrische Gesichtserkennung können dabei zukünftig ein wichtiges Unterstützungsinstrument insbesondere für die Bundespolizei sein. […] Bis Ende 2024 können nahezu alle größeren Bahnhöfe mit moderner Videotechnik ausgestattet werden“.
Seehofer für mehr Stellen bei der Polizei
Zudem wolle man die Präsenz von Sicherheitskräften erhöhen. „Die bahnpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung wird mit 1.300 zusätzlichen Dienstposten aus dem bereits erfolgten und bis 2021 vorgesehenen Stellenaufwuchs für die Bundespolizei deutlich gestärkt. Da das Personal erst ausgebildet werden muss, werden die zusätzlichen Dienstposten sukzessive bis 2024 eingerichtet und besetzt.“ Eine „bessere Erreichbarkeit und Wahrnehmbarkeit“ der Bundespolizei wolle man durch eine „zentrale Unterbringung auf den Bahnhöfen“ erreichen.
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