In der Schweiz wird wieder ein Kompetenzausbau für noch mehr staatliche Überwachung vorangetrieben. Ein neues Finanzgesetz macht es möglich.
Big Data im Schweizer Überwachungsstaat
Nicht nur in Deutschland setzt der Staat immer mehr auf Überwachung und Big Data. In der Schweiz wird derzeit mit allen nur erdenklichen Mitteln versucht, Gesetze nachträglich so zu verändern, dass der Schweizer Nachrichtendienst das, was er sowieso schon macht, endlich auch legal machen darf. Schon jetzt sind sämtliche Anbieter von Post-, Telefon- und Internetseiten in der Schweiz dazu verpflichtet, das Kommunikationsverhalten ihrer Kundinnen und Kunden aufzuzeichnen und für mindestens sechs Monate zu speichern. Wer hat wann wen angerufen, wie lange dauerte das jeweilige Gespräch? Oder, wer hat sich wann und für welche Dauer ins Internet eingeloggt – und welche Online-Dienste und Internetseiten nutzte man? Aber auch, wann bzw. wem man eine Kurzmitteilung geschickt hat, oder jemand auf ein E-Mail-Postkonto zugegriffen hat, zeichnet man in der Schweiz auf. Die Standortinformationen von Smartphones? Das Speichern der Funkmasten, was der beinahe lückenlosen Aufzeichnung der Aufenthaltsorte von Nutzerinnen und Nutzer gleichkommt. Administrative Angaben über Telefonnummern, Abo und Zahlungsvorgänge. Für einen Zugriff auf diese Daten reicht schon der dringende Verdacht auf ein Verbrechen oder Vergehen, egal welcher Natur diese sind. Die Verwendung der Daten ist nicht auf schwere Straftaten beschränkt. Bei der Strafverfolgung braucht es zur Identifikation von Internetnutzern nicht einmal eine Bewilligung.Nachträgliche Legalisierung von illegalen Analysen und Visualisierungen
Aber der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) möchte noch mehr. All diese vorhandenen Daten sollen im Verarbeitungssystem des Dienstes ÜPF legal analysiert und die Ergebnisse endlich auch visualisiert werden können. Martin Steiger, ein renommierter Schweizer Anwalt für Recht im digitalen Raum hat dazu kürzlich eine sehr umfangreiche Analyse in seinem Blog veröffentlicht. Der Schweizer Anwalt stellte fest. „Analysen und Visualisierungen bei den Strafverfolgungsbehörden, werden teilweise an private Firmen ausgelagert, finden aber bereits jetzt statt.“ Mit diesen sehr genauen Analysen und Visualisierungen kann man in Ermittlungsverfahren bereits jetzt sehr einfach Kenntnisse über die Aktivitäten der Zielperson, seine sozialen Netzwerke und das Verhalten von überwachten Personen im Allgemeinen gewinnen. Da dieses Vorgehen in der Schweiz (noch) nicht legal ist, müssen die Behörden diese Analysen derzeit noch bei externen Firmen in Auftrag geben. Dieses Vorgehen aber ist dem Staat auf Dauer zu teuer. Die nachträgliche und versteckte Legalisierung von Analysen und Visualisierungen von Überwachungsdaten über ein Finanzgesetz kann aber auch nicht der richtige Weg sein.„Die Strafverfolgungsbehörden müssen Analysen deswegen extern in Auftrag geben oder je für sich eine entsprechende Software beschaffen, obwohl das Verarbeitungssystem des Dienstes ÜPF bereits über eine solche Funktion verfügt.“ (EFD)Zu Recht stellt der Anwalt sich daher die Frage: „Wieso beschafft der ÜPF mit einem Aufwand von offiziell über 100 Millionen Franken neue Software, deren Funktionsumfang über die bestehenden Rechtsgrundlagen hinausgeht?„.
Auch in Deutschland gibt es schon Big Data für die Polizei
Das solche ausführlichen Analysen und Visualisierungen bei Strafverfolgungsbehörden bereits heute stattfinden, ist nicht nur in der Schweiz ein Problem. Big Data gehört auch bei der Deutschen Polizei schon lange zum Alltag. Netzpolitik.org schreibt dazu:„Daten sind allgegenwärtig, praktisch kein Bereich unseres digitalisierten Lebens kommt ohne sie aus. Sie bilden eine permanente Spur, die unsere Persönlichkeit widerspiegelt. Für Staat und Behörden erwächst hieraus ein Schatz zuvor ungeahnter Möglichkeiten. Die Polizei in Hessen setzt seit Ende 2017 eine Software aus den USA ein, um diesen Schatz zu heben. Hessen-Data« basiert auf der Software Gotham der umstrittenen Firma Palantir.“ (Netzpolitik)Wie effektiv die Palantir Überwachungs-Software Gotham tatsächlich funktioniert, kann man sich in diesem Video anschauen: Nicht umsonst stellt Netzpolitik.org fest:
„Aus Sicht der Grundrechte steht »Hessen-Data« im Konflikt mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes. Im Besonderen stellen Massendatenauswertungen, wie sie mit »Hessen-Data« möglich sind, den im Datenschutzrecht zentralen Zweckbindungsgrundsatz infrage.„Aber nicht nur in Hessen greift die Polizei jetzt schon gerne zu fragwürdigen Mitteln. Auch die Berliner Polizei nimmt es da anscheinend nicht all zu genau. Kürzlich erst wurde bekannt, dass die Berliner Polizei offenbar seit Jahren schon keine Daten mehr aus ihrer zentralen Datenbank löscht. Was die Berliner Polizei macht, ist also eigentlich nichts anderes als illegale „Vorratsdatenspeicherung„. Das alles ist aber noch lange nicht genug. Die staatlichen Datenkraken müssen weiter gefüttert werden. Alles natürlich wie immer unter dem Vorwand, Terrorismus und Rechtsextremismus bekämpfen zu können. Foto TBIT, thx! Tarnkappe.info