Falldatei Rauschgift, Tarnkappe.info Lars Sobiraj
Falldatei Rauschgift, Tarnkappe.info Lars Sobiraj

BKA: In Falldatei Rauschgift wurde rechtswidrige Speicherung ersichtlich

Nach Kontrolle der Falldatei Rauschgift durch die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern, wurden rechtswidrige Praktiken ersichtlich.

Erstmalig haben die Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes eine gemeinsame Kontrolle durchgeführt. Sie haben dabei bundesweit die Handhabung der Falldatei Rauschgift (FDR) überprüft. Wie die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, in einer Pressemitteilung berichtet, bestehe Nachbesserungsbedarf bei der Pflege der bundesweit geführten Datenbank.

Falldatei Rauschgift problematisch

Die Falldatei Rauschgift ist Teil der beim Bundeskriminalamt geführten INPOL-Datenbank. Dies ist ein bundesweites Informationssystem. Darin werden Informationen über sichergestellte Drogen und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz gespeichert. Polizisten aller Länder und die Zollfahndung könnten direkt Daten einspeichern und diese abrufen. Die Datei enthielt 2015 den Angaben zufolge Informationen zu Drogendelikten von rund 680.000 Personen.

Immer dann, wenn die Behörden einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz registrieren, können sie Beschuldigte in der Falldatei Rauschgift speichern, um weitere Straftaten zu verhindern und zukünftige Ermittlungen zu erleichtern. Gespeichert werden dürfen aber nur Straftaten mit länderübergreifender oder erheblicher Bedeutung. Jede Speicherung muss nach dem Gesetz einzeln geprüft und in einer sogenannten Negativprognose begründet werden. Nun zeigten aber Kontrollen der Datenschützer, das die Vorgaben des BKA-Gesetzes (Paragraf 8 BKAG) nicht immer in der Praxis rechtmäßig umgesetzt wurden. So hat man in der „Falldatei Rauschgift“ (FDR) zahlreiche rechtswidrige Fälle gefunden, die nicht in der Datenbank hätten landen dürfen.

Die Datenschützer nannten konkrete Fälle für Verfehlungen: So fanden sie Einträge zu Bagatellfällen wie dem Konsum eines einzigen Joints. Auch die Daten des Gastgebers einer Privatparty hat man gespeichert, in dessen Toilette Gäste Drogen konsumiert hatten. Einen Apotheker hat man registriert, nachdem ein Kunde rezeptpflichtige Medikamente gestohlen hatte. Bei einer Vielzahl von Einträgen fehlten die geforderten Negativprogosen. In diesen hätte man begründen müssen, warum mit weiteren Straftaten zu rechnen ist. In etlichen Fällen hat man nicht überprüft, ob man die Daten nach Freisprüchen oder Verfahrenseinstellungen löschen muss. Häufig fehlten die dafür notwendigen Rückmeldungen der Staatsanwaltschaft.

Fazit der Falldatei Rauschgift

„Die Polizei soll und muss die Drogenkriminalität effektiv bekämpfen können. Dabei muss aber auch in der täglichen Ermittlungsarbeit auf den Datenschutz geachtet werden. Die erste gemeinsame Kontrolle durch Datenschützer im Bund und in den Ländern zeigt, dass personenbezogene Daten einer Vielzahl von Menschen ohne Begründung bundesweit abrufbar sind. Die Kriminalämter müssen hier nachbessern und auch Daten löschen“, erklärt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Andrea Voßhoff.

Nun fordert folglich die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) in einer gemeinsamen Entschließung, die beanstandeten Mängel zu beheben. Auch in anderen Verbunddateien der Polizei müssen diese grundlegenden Regeln für die Speicherung eingehalten werden. Nach Ansicht der Datenschützer wäre eine genaue Definition notwendig, wann eine Speicherung zulässig ist und welchen Personenkreis die Polizei erfassen darf. Bagatellfälle zu speichern sei unverhältnismäßig, da auf die Daten bundesweit zugegriffen werden könne. Jede Speicherung müsse man einzeln prüfen.

Laufende Ermittlungen als gültige Ausrede

Im Zusammenhang mit der Diskussion um rechtswidrige Datenspeicherung der Falldatei Rauschgift hat Voßhoff auf die umfangreichen Rechte jedes Bürgers hingewiesen. „Jeder hat das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, unabhängig von Alter, Wohnsitz und Nationalität“. Dies sagte sagte Andrea Voßhoff nach einer Tagung der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern in Kühlungsborn. Dazu würden auch Angaben darüber gehören , warum die Daten gespeichert wurden, woher sie stammen und an wen sie weitergegeben werden. Allerdings könne die Polizei die Auskunft verweigern, wenn sie ansonsten ihre Aufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllen würde, etwa bei laufenden Ermittlungen, äußerte Voßhoff weiter.

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.