Datenschutz, Voßhoff
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Andrea Voßhoff wirft BND systematische Gesetzesverstöße vor

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Andrea Voßhoff, wirft dem BND systematisch durchgeführte Gesetzesverstöße vor.

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Andrea Voßhoff, hat dem Bundesnachrichtendienst (BND) einem Medienbericht zufolge systematische Gesetzesverstöße vorgeworfen. Dies geht aus einem als geheim eingestuften Prüfbericht der CDU-Politikerin vom März hervor zur BND-NSA-Kooperation in Bad Aibling, den Netzpolitik.org im Volltext online gestellt hat.

Andrea Voßhoff geht mit BND hart ins Gericht

In diesem geheimen Gutachten heißt es demnach, der BND habe «ohne Rechtsgrundlage personenbezogene Daten erhoben und systematisch weiter verwendet». Das 60-Seiten-Gutachten sei auf März 2016 datiert. Insgesamt hat Voßhoff 18 massive Rechtsverstöße festgestellt, „die herausragende Bedeutung haben und Kernbereiche der Aufgabenerfüllung des BND betreffen“, desweiteren zwölf offizielle Beanstandungen ausgesprochen.

Voßhoff beanstandet zudem:«Der BND hat meine Kontrolle rechtswidrig mehrfach massiv beschränkt. Eine umfassende, effiziente Kontrolle war mir daher nicht möglich». Insbesondere bei der Prüfung der umstrittenen Selektoren-Listen habe der BND die Arbeit der Beauftragten blockiert. Selektoren sind z.B. Telefonnummern oder Mail-Adressen, nach denen in Datenbanken gezielt gesucht wird. Selbst von Unverdächtigen wurden Metadaten drei Monate gespeichert, analysiert und daraus gewonnene Erkenntnisse eingesetzt, um eigene Selektoren zu gewinnen, so Voßhoffs Schlussfolgerung.

Mit Hilfe einer Software des US-Geheimdienstes NSA (XKeyscore) erhebe der BND gleich in mehrfacher Hinsicht personenbezogene Daten, die für seine eigentliche Aufgabenerfüllung in keiner Weise erforderlich seien. In zwei Datenbanken verarbeite der BND Selektoren-Anfragen der NSA, die nutzlos für die Arbeit des deutschen Nachrichtendienstes seien. Der Dienst überprüfe diese nicht weiter, was ein Verstoß gegen das BND-Gesetz sei. Die Bundesdatenschutzbeauftragte kritisiert vor allem, dass der Auslandsgeheimdienst die Software nicht ausschließlich zur Analyse, sondern auch zur Datengewinnung mit „frei definierbaren und verknüpfbaren“ Zielvorgaben verwende. Damit durchsuche der BND „weltweit den gesamten Internetverkehr“ mit Meta- sowie Inhaltsdaten und speichere so E-Mails, Chats, Inhalte öffentlicher sozialer Netzwerke und Medien und außerdem für den allgemeinen Nutzer nicht sichtbare Nachrichten in Webforen nebst Absendern, Empfängern oder Teilnehmern. In Echtzeit ordne XKeyscore diese Verkehre Personen zu und mache die Daten so „les- und auswertbar“.

Datenschutzbeauftrage bei Arbeit behindert

Aufgrund der Konzeption des Werkzeugs XKeyscore erfasse der BND in den Trefferfällen unweigerlich auch eine „Vielzahl personenbezogener Daten unbescholtener Personen“, kritisiert Voßhoff. Das genaue Ausmaß dieser illegalen Erhebung sei unbekannt. Die damit verknüpften Grundrechtseingriffe seien gravierend, zumal der BND diese Daten „unstreitig“ gar nicht benötige.

Zu schützende Personen würden zudem „nicht vollumfänglich ausgesondert“. Auch die Zusatzmaßnahmen mit einer „Positivliste“ für deutsche Bürger oder Unternehmen, die der BND ergreife, seien unzulässig. Die Behörde müsse dafür vorab die Telekommunikationsmerkmale der geschützten Personen oder Firmen und speichern.

Im NSA-Unterssuchungsausschuss des Bundestags waren einige der Vorwürfe vorher bereits zur Sprache gekommen. So hatte Gabriele Löwnau, die im Stab der Bundesdatenschutzbeauftragten für Geheimdienste zuständig ist, im November bereits auf grobe Rechtsverstöße beim BND aufmerksam gemacht. Sie nahm Anstoß daran, dass der Auslandsgeheimdienst illegal umfangreiche Datenbestände an die NSA übermittelt habe. Zudem habe der Datenfilter nicht richtig funktioniert.

Das eigentliche Ausmaß der unzulässigen BND-Praktiken lässt sich nun in diesem Bericht nachlesen. Hinzu kommen noch einige bislang unbekannte brisante Details und die Bewertung Voßhoffs, die ganz anders ausfällt als die ihrer internen BND-Kollegin. Die Bundesbeauftragte kommt zu dem Schluss: „Nach geltendem Recht sind die in diesen Dateien gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen. Sie dürfen nicht weiter verwendet werden.“

Der Bericht enthüllt ferner, dass der BND in Bad Aibling nicht nur Daten von Satelliten aus Krisengebieten abfängt. Er ist mit dem Projekt „Smaragd“ zusammen mit einem „ausländischen Nachrichtendienst“ auch an mindestens ein Internetkabel angeschlossen, wo die Datenströme an einem Horchposten ankommen. Außen vor blieben bei der Kontrolle zahlreiche weitere BND-Außenstellen wie die in Schöningen, Rheinhausen oder Gablingen. Dort kommen ebenfalls große Datenmengen zusammen.

Fazit

Sowohl NDR als auch WDR haben das rund 60 Seiten umfassende Gutachten von Andrea Voßhoff ausgewertet. Ihr Resümee: Die Vorwürfe seien so schwerwiegend, dass der BND wohl „weite Teile seiner Telekommunikations-Überwachung in Bad Aibling einstellen müsste.“ Als Reaktion auf die NSA/BND-Spähaffäre soll die Rechtsgrundlage geändert werden. Ein Gesetzesentwurf ist bereits in den Bundestag eingebracht worden.

Die Obfrau der Linken im NSA-Ausschuss, Martina Renner, hält die Befunde von Voßhoff für „erschreckend“. „Sie lassen die derzeitigen Gesetzesvorlagen der Koalition absurd und irreführend erscheinen.“ Ihr Kollege von den Grünen, Konstantin von Notz, kritisierte, dass der BND in einem „grundrechtlich hochsensiblen Bereich krass rechtswidrig agiert“ und die Bundesregierung versucht habe, die Gesetzesbrüche „unter den Teppich zu kehren“.

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.