Drei UN-Sonderberichterstatter üben Kritik an der geplanten Reform des BND-Gesetzes wegen Missachtung internationale Menschenrechtsstandards.
Drei UN-Sonderberichterstatter üben Kritik an der geplanten Reform des BND-Gesetzes. Nach ihrer Einschätzung missachtet sie internationale Menschenrechtsstandards. Das bringen die UN-Vertreter in einem Schreiben an den deutschen Botschafter bei den Vereinten Nationen in Genf zum Ausdruck.
Menschenrechtsstandards missachtet: Daten grundlos in Masse gesammelt
Sie äußern darin „ernste Bedenken“ gegen die Reformpläne der Bundesregierung. Das neue BND-Gesetz würde in seiner vorgeschlagenen Form „eine Gefahr für die Ausübung des Rechts auf Meinungsfreiheit darstellen“. Die drei UN-Sonderberichterstatter David Kaye (Schutz der Meinungsfreiheit), Michel Forst (Situation der Menschenrechtsverteidiger) und Mónica Pinto (Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten) haben der Bundesregierung ihre achtseitige Stellungnahme am vergangenen Montag übersandt. Sie bitten die Bundesregierung darin um eine Antwort, die sie ebenso wie ihre Einwendungen publik machen wollen.
Die UN-Experten sprechen in der Stellungnahme fünf Punkte an, in denen der Gesetzentwurf gegen internationale Menschenrechtsstandards verstößt. Unter anderem seien die Bedingungen, unter denen der BND Menschen außerhalb Deutschlands überwachen darf, zu vage formuliert und begründeten damit ein „hohes Risiko, dass der BND persönliche Daten ausländischerBürger und Institutionen sammeln und analysieren wird, denen weder Straftaten noch Fehlverhalten vorgeworfen wird“. Insbesondere die Regelungen zur Massenüberwachung genügten den menschenrechtlichen Maßstäben der Notwendigkeit und Angemessenheit nicht.
Journalisten und Anwälte ohne Schutz
Weiterhin würden Schutzrechte für Journalisten fehlen: „Der Gesetzentwurf weckt ernsthafte Bedenken, dass ausländische Journalisten und ihre Informanten Ziel von unbegründeter und unverhältnismäßiger Überwachung werden. Dies bedroht wiederum ihr Recht – und das der Allgemeinheit, Informationen zu sammeln, zu erhalten und weiterzugeben.“ Ähnliche Bedenken äußern sie bezüglich des Schutzes der Kommunikation zwischen Anwälten und ihren Klienten.
Außerdem üben die UN-Vertreter Kritik auch daran, dass der Gesetzentwurf ausländische Staatsbürger schlechter vor Grundrechtseingriffen schütze als Deutsche. Der Schutz der Meinungsfreiheit gelte gemäß dem Internationelen Pakt über bürgerliche und politische Rechte unabhängig von der Nationalität undvon Grenzen; auch gesetzliche Beschränkungen dieses Rechts dürften nicht nach Staatsangehörigkeit diskriminieren. Ferner werde die Aufsicht über den BND durch das geplante „Unabhängige Kontrollgremium“ internationalen Anforderungen an eine wirksame Kontrolle von Überwachungsmaßnahmen nicht gerecht, weil das Gremium nicht ausreichend ausgestattet sei und seine Mitglieder von der Regierung ernannt würden.
Fazit:
Die Bundesregierung hatte Ende Juni einen Gesetzentwurf zur Reform des deutschen Auslandsgeheimdienstes vorgelegt, der bereits in erster Lesung im Bundestag debattiert worden ist. Am 26. September wird das BND-Gesetz in einer parlamentarischen Anhörung diskutiert, ehe der Bundestag voraussichtlich im Oktober das Gesetz verabschiedet. Reporter ohne Grenzen (ROG)-Vorstandsmitglied Matthias Spielkamp meint.
„Dass gleich drei UN-Sonderberichterstatter den Gesetzentwurf so deutlich kritisieren, zeigt, wie gravierend das geplante BND-Gesetz in Menschenrechte eingreifen würde. Nach diesem Weckruf der Vereinten Nationen sollten die Regierungsfraktionen den Entwurf endlich gründlich überarbeiten. Ausländische Journalisten und andere Berufsgeheimnisträger müssen die gleichen Schutzrechte erhalten wie ihre deutschen Kollegen.“
Die Petition des Bündnisses um ROG für eine Überarbeitung des BND-Gesetzes bzw. zur Einhaltung der Menschenrechtsstandards kann man mitzeichnen. Ende September wollen Vertreter des Bündnisses um ROG die Unterschriften an die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD übergeben.
Tarnkappe.info