Geheimdienstgesetz
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Bundesrat winkt umstrittenes Geheimdienstgesetz durch

Der Bundesrat hat einem umstrittenen Geheimdienstgesetz, das die Befugnisse der Geheimdienste massiv erweitert, zugestimmt.

Nachdem der Bundestag das umstrittene Gesetz über die „Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes“ bereits verabschiedet hat, wurde das Geheimdienstgesetz am gestrigen Freitag auch vom Bundesrat durchgewunken.  Sobald man das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet hat, kann es in Kraft treten. Es soll Kompetenzen und Ausstattung der Geheimdienste massiv stärken. Dies berichtet das IT Portal heise online.

Geheimdienstgesetz: massive Aufrüstung der Geheimdienste

Das neue Geheimdienstgesetz sieht eine Erweiterung des Nachrichtendienstlichen Informationssystems (Nadis) der Staatsschutzbehörden von Bund und Ländern vor. Dieses diente bislang allein der Dokumentation. Künftig sollen damit auch Volltextdateien beliebig gespeichert, ausgetauscht und ausgewertet werden dürfen.

Die Bundesregierung kommentierte dies mit der Aussage, endlich würde man die Potentiale der IT „zeitgemäß“ nutzen. Die Pläne stießen allerdings auch auf Kritik, weil sie einen stärkeren Zugriff der Dienste auf persönliche Daten ermöglichen und somit nach Ansicht vieler Skeptiker die informationelle Selbstbestimmung unverhältnismäßig einschränken.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll zukünftig laut Geheimdienstgesetz für „sämtliche gewaltorientierten Bestrebungen“ – selbst solche ohne Länderbezug – zuständig sein. Auch diese massive Erweiterung der Befugnisse der Behörde erwies sich im Vorfeld als kontrovers, wurde aber dennoch in der ursprünglich geplanten Form verabschiedet.

Etwas strenger will man dagegen künftig den Einsatz von V-Leuten durch den Verfassungsschutz regeln. Womöglich ist dies eine Konsequenz aus dem NSU-Skandal.

Der BND zieht in den Cyberkrieg

Auch der BND soll eine massive Ausweitung seiner Befugnisse und Zuständigkeiten erleben. Im Rahmen der „strategischen Fernmeldeüberwachung“ soll er zukünftig auch für „Cybergefahren“ zuständig sein. Das heißt, dass der BND auch angesichts von „Cybergefahren“ – also IT-Angriffen – zu massiver Überwachung greifen darf.

Tarnkappe.info