BKA: In Falldatei Rauschgift wurde rechtswidrige Speicherung ersichtlich

Kommentare zu folgendem Beitrag: BKA: In Falldatei Rauschgift wurde rechtswidrige Speicherung ersichtlich

Kommentar von michel:
„Nun zeigten aber Kontrollen der Datenschützer, das die Vorgaben des BKA-Gesetzes (Paragraf 8 BKAG) nicht immer in der Praxis rechtmäßig umgesetzt wurden. So hat man in der „Falldatei Rauschgift“ (FDR) zahlreiche rechtswidrige Fälle gefunden, die nicht in der Datenbank hätten landen dürfen.“

neeeein?
doooooch!
ooohhhhhh

Kommentar von TeeB:
Man, man, man… Fällt Dir auch mal was anderes ein?