Kommentare zu folgendem Beitrag: BKA: In Falldatei Rauschgift wurde rechtswidrige Speicherung ersichtlich
Nach Kontrolle der Falldatei Rauschgift durch die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern, wurden rechtswidrige Praktiken ersichtlich.
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Nach Kontrolle der Falldatei Rauschgift durch die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern, wurden rechtswidrige Praktiken ersichtlich.
Kommentar von michel:
„Nun zeigten aber Kontrollen der Datenschützer, das die Vorgaben des BKA-Gesetzes (Paragraf 8 BKAG) nicht immer in der Praxis rechtmäßig umgesetzt wurden. So hat man in der „Falldatei Rauschgift“ (FDR) zahlreiche rechtswidrige Fälle gefunden, die nicht in der Datenbank hätten landen dürfen.“
neeeein?
doooooch!
ooohhhhhh
Kommentar von TeeB:
Man, man, man… Fällt Dir auch mal was anderes ein?