Prepaid-SIM-Karten Prepaid-Handys Anonymität SIM-Karte
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Beschwerde beim EGMR: Ausweispflicht für Prepaid-SIM-Karten bleibt

Patrick Breyer von der Piratenpartei kämpft für ein Recht auf anonyme Prepaid-SIM-Karten. Am EGMR ist er damit aber nun vorerst gescheitert.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 30.01.2020 unter dem Aktenzeichen 50001/12 über die Frage entschieden, ob das deutsche Verbot anonymer Prepaid-Mobilfunk-SIM-Karten zulässig ist. Gemäß dem Urteil müssen sich Käufer von Prepaid-SIM-Karten auch weiterhin identifizieren. Patrick Breyer (Piratenpartei) hatte gemeinsam mit seinem Bruder Jonas Breyer, deswegen eine Beschwerde beim EGMR eingereicht. Sie wollten erreichen, dass das Recht auf anonyme Telefonate nebst einem anonymen Internetzugang vom Gerichtshof anerkannt wird. Doch laut dem Urteil darf der Staat den anonymen Kauf von Prepaid-Karten weiterhin verbieten.

Änderung des Telekommunikationsgesetzes brachte Ausweispflicht für Prepaid-SIM-Karten mit sich

Prepaid-Karten punkten mit vielen Vorteilen, wie kurzen Vertragslaufzeiten, voller Kostenkontrolle, keinen Grundgebühren sowie oftmals günstigeren Tarifen, als beim Abschluss eines Mobilfunkvertrages. Allerdings kam dieser SIM-Karten-Typ aufgrund des Schutzes der Identität der Benutzer, vermehrt bei der Verübung von Straftaten zum Einsatz. In der Folge mehrerer europaweiter Anschläge, führte Bundesrat und Bundestag im Eiltempo eine Ausweispflicht für die Prepaid-SIM-Karten ein.

Später hat man die Vorgaben zur Identifizierung der Nutzer von Prepaid-Karten im Telekommunikationsgesetz (TKG) merklich verschärft. War es vorher noch möglich, anonyme Daten, wie die einer anderen Person, bei der Registrierung von Prepaid-Handykarten anzugeben, um die eigene Identität zu verschleiern, so galt ab dem 01.07.2017 in Deutschland ein Identifizierungszwang für SIM-Karten. Käufer einer Prepaid-SIM-Karte werden demgemäß dazu verpflichtet, sowohl die Rufnummer, ihren Namen, Geburtsdatum, als auch ihre korrekte Anschrift anzugeben.

Bringt die Ausweispflicht nun mehr Sicherheit?

anonymer surfer tarnkappeDer Bürgerrechtler Patrick Breyer befürchtet, wenn Menschen aus Furcht vor Nachteilen auf Kommunikation mit anderen verzichten, schade dies nicht nur ihnen, sondern der demokratischen Gesellschaft insgesamt. Die schädlichen Nebenwirkungen eines allgemeinen Identifizierungs- und Ausweiszwangs für Mobiltelefonnutzer stehe in keinem Verhältnis zu dem erhofften Zusatznutzen.

Zudem verstoße der Ausweiszwang nach seiner Ansicht gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot. Die Wirksamkeit der Einführungsflicht wäre keineswegs nachgewiesen. Folglich müsse die von SPD und Grünen 2004 eingeführte Zwangsidentifizierung aller Nutzer von Prepaidkarten „ebenso gestoppt werden, wie die zuletzt eingeführte Ausweispflicht. Sie gefährdet die freie und unbefangene Kommunikation und Internetnutzung, die in unserer Gesellschaft unverzichtbar sind. […] Anonymität ist essenziell für Presseinformanten, für die anonyme Äußerung unliebsamer Meinungen im Internet und für die vertrauliche Koordinierung politischer Proteste. Ihr Fehlen kann Menschenleben kosten, z. B. wenn sich Straftäter aus Furcht vor Verfolgung nicht mehr anonym an die Telefonseelsorge wenden können.“, betonte Breyer in einer Pressemitteilung.

Der Jurist kritisiert ferner, derartige Gesetze hätten nur einige EU-Mitgliedstaaten verbindlich festgelegt. In anderen EU-Mitgliedstaaten würden die entsprechenden Gesetzesvorlagen noch fehlen. Der Abgeordnete des Europaparlaments, Breyer, betont in diesem Zusammenhang:

„Viele EU-Mitgliedsstaaten verfolgen Straftaten erfolgreich auch ohne ein Generalverbot anonymer Handykarten. Eine Zwangsidentifizierung bringt Strafverfolgern nichts, weil ausländische Prepaidkarten weiterhin registrierungsfrei genutzt oder von anderen Personen (Strohmännern) registrierte Karten weitergegeben werden können.“

Mit dem aktuellem Urteil stellte das Gericht nun fest, dass eine „Erfassung der Namen und Adressen der Antragsteller als Nutzer von Prepaid-SIM-Karten einen begrenzten Eingriff in ihre Rechte“ bedeuten würde. Damit hätte jedoch Deutschland seinen „Ermessensspielraum bei der Anwendung der Richtlinie nicht überschritten“.

Ein schwarzer Tag für Aktivisten, Journalisten & Whistleblower

Patrick Breyer urteilte nach dem gestrigen Gerichtsentscheid jedoch wie folgt:

„Heute ist ein schwarzer Tag für Whistleblower und Presseinformanten, politische Aktivisten und beratungssuchende Menschen in Not, die ohne den Schutz der Anonymität

oftmals verstummen. Nur Anonymität verhindert die Verfolgung und Benachteiligung mutiger und hilfsbedürftiger Menschen und gewährleistet den freien Austausch mitunter lebenswichtiger Informationen.“

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Bildquelle: geralt, thx! (Pixabay Lizenz)

Breyers Kampf gegen die Windmühlen ist damit aber noch nicht komplett beendet. Der Politiker und Jurist könnte beantragen, dass der Fall an die Große Kammer des EGMR überwiesen wird. Zudem hatte er bereits Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die 2017 eingeführte Ausweispflicht beim Kauf von Prepaid-SIM-Karten eingelegt. Der Vorgang ist unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1713/17 gelistet.

Foto Chris Yang, thx!

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.