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Grafik geralt, thx! (CC0 1.0)

GEMA: YouTube zahlt künftig sowie rückwirkend bis 2009 Abgaben

YouTube zahlt künftig sowie rückwirkend bis 2009 Gema-Abgaben. Somit werden die roten Sperrgrafiken bald freigeschalten sein.

Google wird seinem Versprechen gerecht, im Interesse seiner Nutzer zu handeln und ermöglicht auf seiner Videoplattform YouTube, dass ab sofort wieder originale Musikclips gesehen werden können. Dafür zahlt der Konzern Geld für Gema-Abgaben und beendet damit einen jahrelangen Streit um die Verwertungsrechte.

 

GEMA und YouTube haben sich geeinigt

Die Gema, Verwertungsgesellschaft für Musikrechte, und Youtube, das zu Google gehörende Videoportal, haben nach Informationen von FAZ.NET einen Lizenzvertrag abgeschlossen, der heute (01.11.2016) in Kraft tritt. Das bedeutet: Die daraus resultierende Sperrung von Musikinhalten ist offenbar vorbei. Musikvideos, die unter Gema-Lizenz laufen, für die Youtube bislang nicht bezahlen wollte, will man freischalten.

Bisher hatte sich die Videoplattform gegen Abgaben an die Verwertungsgesellschaft gewehrt. Als Argument gaben sie an, dass sie nur eine Plattform zur Verbreitung von Nutzerinhalten sind und mit dem Ladevorgang der Musik an sich nichts zu tun haben. Noch im Januar dieses Jahres war die Gema vor dem Oberlandesgericht München mit einer Klage gegen Youtube gescheitert. Die Gema forderte 1,6 Millionen Euro Schadensersatz für tausend Musiktitel, die sich die Verwertungsgesellschaft im Repertoire von Youtube als exemplarisch herausgesucht hatte. Für jeden Abruf eines Musikvideos stellte die Gema 0,375 Cent in Rechnung und verlor den Prozess. Danach wäre für die Gema nur noch der Weg vor den Bundesgerichtshof in Frage gekommen.

Welche Summe die Gema nun von Youtube erhält, darüber wurde laut Faz.net Stillschweigen vereinbart. Laut Mutmaßung der FAZ dürften die Zahlungen wohl unter der Forderung liegen, mit welcher die Gema vor Gericht bis zuletzt nicht durchgekommen ist. Darüber hinaus gebe es aber eine Abschlagzahlung für die Jahre seit 2009. Seitdem hatten sich Verwertungsgesellschaft und Youtube juristisch gestritten. Im Gegenzug werde die Gema das Bezahlangebot „YouTube Red“ bei seiner Einführung in Deutschland „unterstützen“.

Keine gesperrten Videos mehr?

Manche der roten Sperrgrafiken waren auch am Dienstagvormittag noch aktiv. „Ab heute geht’s los. Also habt bitte einen Moment Geduld, wenn noch nicht alle Videos sofort verfügbar sind“, hieß es in einem Blogeintrag von YouTube. Im Laufe des Dienstags sollen aber alle Inhalte freigeschaltet sein, die bislang mit Verweis auf Gema-Rechte gesperrt waren. Komplett verschwinden werden die Sperrtafeln allerdings nicht. Man schaltet sie z.B. dann, wenn der Künstler oder die Plattenfirma kein Mitglied der Gema ist und andere Rechte geltend macht.

GEMA vs. Musikpiraten

 

„Für die Gema und ihre Mitglieder ist der Vertragsabschluss mit Youtube ein Meilenstein“, sagte Thomas Theune, der bei der Gema als Direktor Sendung & Online für die Verhandlungen mit der Google-Tochter verantwortlich ist, auf Anfrage von FAZ.NET. Er sichere „den rund 70.000 Komponisten, Textdichtern und Verlegern endlich eine Beteiligung für die Nutzung ihrer geistigen Schöpfungen auf Youtube. So werden sie endlich am Erfolg, den Youtube mit ihren Musikwerken erwirtschaftet, beteiligt. Das ist auch ein Signal für andere Online-Plattformen.“

„Wir sind froh über den Vertrag“, ergänzte der Gema-Justitiar Tobias Holzmüller im Gespräch mit FAZ.NET. „Er führt zu einem Gleichklang mit der Rechteabgeltung im Fernsehen, Radio und bei anderen Onlinediensten, die unsere Urheber bereits vergüten. Unbefriedigend ist, dass wir auf freiwillige Zahlungen angewiesen sind, weil nach aktueller Urteilslage eigentlich die Uploader und nicht die Plattformen die Vergütung schulden. Das muss sich ändern.“

Fazit

Dank der Vereinbarung könnten Nutzer in Deutschland „ab sofort noch mehr ihrer Lieblingssongs genießen“, erklärte YouTube. Die vertretenen Künstler wiederum profitierten davon, dass sie via Youtube „neue Fans“ erreichen und zugleich ihre Musik „monetarisieren“ könnten.

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.