DragonInjector, Nintendo Switch
DragonInjector, Nintendo Switch
Bildquelle: arielcreativestudio

DragonInjector: Nintendo sieht darin eine große Bedrohung

Zur Wahrung ihrer Urheberrechte konfrontierte Nintendo den DragonInjector-Entwickler, MatinatorX, mit einer Unterlassungsaufforderung.

Zur Wahrung ihrer Urheberrechte konfrontierte Nintendo den DragonInjector-Entwickler, MatinatorX, mit einer Unterlassungsaufforderung. Obwohl MatinatorX Nintendos Vorwürfen nicht beipflichtet, sieht er von einem teueren Rechtsstreit ab. Letztlich beschloss er, sein Projekt einzustellen, berichtet TorrentFreak.

Nintendo forderte den Entwickler des DragonInjectors, MatinatorX, dazu auf, unverzüglich den Betrieb seines Open-Source Payload-Injectors für die Nintendo Switch einzustellen sowie alle noch verfügbaren Geräte zu zerstören. Zudem soll er die Lieferkette preisgeben und die Anzahl der verkauften Teile angeben. Außerdem soll er seine Buchhaltung offenlegen und Nintendo den erzielten Gewinn mitteilen.

Nintendo sieht in DragonInjector eine Bedrohung

Bei dem DragonInjector handelt es sich um ein RCM Dongle Design (mit einem enthaltenen RCM-JIG), das der Form einer Switch Gamecard entspricht. Aufgrund seiner Form, lässt sich dieser Dongle in dem GameCard Slot aufbewahren. User können damit benutzerdefinierte Firmware auf ihrer Konsole installieren und laden. Den DragonInjector hat man nicht als Piratentool beworben. Allerdings lassen sich mit Code von Drittanbietern, Raubkopien auf älteren Switch-Modellen abspielen.

Allein die Möglichkeit der Wiedergabe von unautorisierten Kopien nahm Nintendo zum Anlass zu behaupten, mit dem DragonInjector ließen sich die „technischen Schutzmaßnahmen“ für die Nintendo Switch umgehen. Somit würde man ihr Urheberrecht untergraben. Begleitet wurde diese Aussage von der Drohung, Nintendo hätte in einem ähnlich gelagerten Fall bereits schon einmal einen Sieg vor Gericht davongetragen. Hier hätte die Gegenseite zwölf Millionen kanadische Dollar zahlen müssen. In der Unterlassungserklärung wird der Entwickler der Urheberrechtsverletzung durch Werbung und Verkauf des DragonInjector beschuldigt. Die Anwälte stellen fest:

„Ihre rechtswidrige Herstellung, Werbung, Verteilung, das Verkaufs-Angebot sowie der Verkauf des DragonInjector über die Dragon Injector-Website verletzt die Rechte unserer Kunden. Insbesondere stellen Ihre Aktivitäten eine Urheberrechtsverletzung, eine sekundäre Verletzung und die Umgehung von technologischen Schutzmaßnahmen dar, die gegen die Abschnitte 3, 27 und 41.1 des Urheberrechtsgesetzes, RSC 1985, c verstoßen.“

MatinatorX kapituliert, hat aber neue Projekte am Start

MatinatorX kann Nintendos Einwände nicht nachvollziehen, will aber auch keinen teueren Rechtsstreit austragen. In Abstimmung mit seinem Anwalt gab er vor einigen Tagen offiziell das Projektende bekannt. In einer Discord-Nachricht nennt er als Hauptgrund die Nintendo-Unterlassungsverfügung:

„Obwohl ich nicht glaube, dass das Projekt (DragonInjector) in irgendeiner Weise rechtswidrig war oder ist, habe ich nicht die Ressourcen, um vor Gericht zu gehen, um dies für ein Hobby zu beweisen, insbesondere wenn man bedenkt, dass das Projekt insgesamt einen Verlust von einigen tausend Dollar verursacht hat. […] Ich weiß, dass es Mist ist, das tue ich wirklich. Den größten Teil von zwei Jahren meiner Freizeit habe ich in dieses Projekt gesteckt, aber so ist es eben. Ich könnte mich davon herunterziehen lassen oder in anderen Projekte und Ideen eintauchen. Doch ich wähle Letzteres.“

Entsprechend seiner Aussage, arbeitet MatinatorX derzeit bereits an neuen Projekten, nämlich an DragonMMC, einem benutzerdefinierten Switch-Ständer. Zudem setzt er noch ein weiteres Vorhaben um, DragonDSI, einen Micro-HDMI-Anschluss für die Spielekonsole  Switch Lite. Hierbei handelt es sich um eine Hardwarelösung, mit der der Nintendo Switch Lite ein Micro-HDMI-Anschluss hinzugefügt werden soll. Dieser ermöglicht vermutlich die Ausgabe auf einen Fernseher und die einfachere Erfassung des Konsolen-Bildschirms.

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Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.