BREIN. Der Oberste Gerichtshof Hollands hat die bisherige Entscheidung gegen eine Sperre des BitTorrent-Indexers The Pirate Bay aufgehoben.
Der Oberste Gerichtshof der Niederlande hat die bisherige Entscheidung gegen eine Sperre des BitTorrent-Indexers The Pirate Bay aufgehoben. Das Verfahren wurde nun an das Berufungsgericht in Amsterdam zurückverwiesen. Die Anti-Piracy-Vereinigung BREIN hatte gegen die Internet-Anbieter XS4ALL und Ziggo Klage eingelegt, die sich juristisch gegen die Sperranordnung gewehrt haben.
Ziggo und XS4ALL müssen Netzsperren durchführen
In der Sache BREIN gegen die Internet-Service-Provider (ISP) Ziggo und XS4ALL wurde nun ein weiteres Urteil gefällt. Im Jahr 2014 hat das Gericht in Den Haag die Blockade von The Pirate Bay abgelehnt. Dieses Urteil wurde nun vom Obersten Gerichtshof für nichtig erklärt, der den Fall an das Berufungsgericht Amsterdam für eine neue Beurteilung weiterleitet.
Den beiden Internet-Anbietern Ziggo und XS4ALL wirft BREIN vor, dass laut EuGH angeblich ein bedeutender Teil ihrer Abonnenten diese Filesharing-Plattform nutzen soll. Der EuGH hatte im Vornherein entschieden, dass The Pirate Bay als Plattform selbst wie die rechtsverletzenden Up- und Downloader rechtswidrig agiert. Demnach dürfe man von den niederländischen Internet-Anbietern verlangen, den Zugang zu dieser offensichtlich rechtswidrigen Seite zu sperren.
Geklärt werden musste im Anbetracht der Kosten und des Aufwands auch die Verhältnismäßigkeit der Sperren, die der Antragsteller nachweisen musste. Der Oberste Gerichtshof verpflichtete die ISPs die bisherigen Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von 110.000 Euro zu übernehmen. Außerdem muss den Kunden der Zugang zu thepiratebay.org etc. bis zur endgültigen Entscheidung gesperrt bleiben.
Keine Störerhaftung für Internet-Anbieter, oder doch?
Eigentlich sind Diensteanbieter nicht für die übermittelten Informationen verantwortlich. Man kann sie regulär auch nicht in Störerhaftung nehmen. Im Fall TPB können sie aber für die Übermittlung rechtswidriger Informationen belangt werden, wenn sie nachweislich von deren Rechtswidrigkeit Kenntnis erlangt haben und die Informationen oder den Zugang zu ihnen nicht sperren.
BREIN machtlos im Kampf gegen The Pirate Bay
Die Stiftung BREIN geht natürlich nur deswegen gegen die ISPs vor, weil sie im Kampf gegen die Betreiber der eigentlichen Plattform gar keine Handhabe haben. Man kann seit jeher The Pirate Bay nicht belangen. So versucht man den Zugang zur Webseite soweit wie möglich zu erschweren.
Tarnkappe.info