Kommentare zu folgendem Beitrag: BREIN freut sich: Oberster Gerichtshof bestätigt Sperr-Anordnung der ISPs
Kommentar von ano:
Zensur 1.0 is comming.
Kommentar von ImTheOneWhoKnocks:
Schon eigenartig, dass Gerichte in einer Demokratie Zensur im Internet verantworten können. Abgesehen davon, dass es nichts bringt: Jede billige VPN (Die Torrents zulässt natürlich) kann doch die Sperre so und so umgehen. Die Entscheidung muss man nicht verstehen. Oder man wechselt zu share-online und Co…
Kommentar von Filmfreund:
Zitat:
„Schon eigenartig, dass Gerichte in einer Demokratie Zensur im Internet verantworten können.“
Demzufolge wäre die Sperrung von Kinderpornoseiten auch „undemokratisch“, denn schließlich gibt es auch hierfür „Bedarf“.
Kommentar von ImTheOneWhoKnocks:
Nur, dass es ein ganz anderes Thema ist… Copyright kann man nicht mit Kinderpornografie vergleichen.
Wenn man als Copyright-Eigentümer bzw. die Firma, die diese vertritt, jahrelang den Markt verpennt und sich auf alte Sichtweisen oder Vorgehensweisen beschränkt, ist es kein Wunder, dass die Umsätze einbrechen oder sich die Copyright-Eigentümer von diesen Firmen lossagen.
Wenn man dann noch Gerichte hat, die keine technischen Grundlagen verstehen, ist die Frage gerechtfertigt, wieso man so eine Entscheidung trifft. Meiner Meinung nach ist es so oder so nicht die Aufgabe der ISPs, Torrentwebsites zu blockieren (Abgesehen davon, dass jeder VPNs nutzen kann, es also eh nix bringt).
Außerdem bin ich der Meinung, dass private Akteure wie Waldorff-Frommer generell keine Handhabe haben, um Internetüberwachung duchzuführen. Das sollte nur die Polizei und Geheimdienste (und selbst da nur bei klaren Verdachtsmomenten mit richterlicher Zustimmung) liegen. Von dem her finde ich es eh schon verwunderlich, dass das vor Gericht anerkannt wird, dass diese Firmen und deren Anwälte Teile des Internets überwachen dürfen. Da hat der Copyright-Lobbyismus wieder seine Wirkung gezeigt.
Zum Thema Kinderpornografie: Hier geht es um was völlig anderes, nämlich um die körperliche und geistige Unversehrtheit von Kindern. Lebewesen, nicht irgendwelche dämlichen Rechtsansprüche an Copyright-Inhalten von Filmen oder sonstigen Gegenständen oder immateriellen Werten.