Die Staatsanwaltschaft hat einen Mann aus Göttingen wegen Computerbetrugs im großen Stil angeklagt. Es ging um von mehr als 30.000 Euro
Einen Ermittlungserfolg hat die Zentralstelle zur Bekämpfung der Informations- und Kommunikationstechnologie-Kriminalität (IuK) gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Göttingen zu verzeichnen. Kürzlich hat man einen 51-jährigen Mann wegen Computerbetrugs im großen Stil verbunden mit Identitätsdiebstahl angeklagt. Er soll Waren im Wert von über 30.000 Euro im Internet auf den Namen eines Bekannten bestellt haben. Dieser lag zum Tatzeitpunkt im Krankenhaus. Die Polizei erwischte ihn schließlich auf frischer Tat.
Computerbetrug auf dem Namen eines Bekannten
Gegen einen 51-jährigen Göttinger wurde Anklage vor dem Amtsgericht Göttingen wegen gewerbsmäßigen Computerbetruges in 36 Fällen erhoben. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in zahlreichen Online-Shops Kundenkonten eröffnet zu haben, allerdings nicht auf sich selbst, sondern auf einen Bekannten aus Göttingen, der sich zu den Tatzeitpunkten gerade in stationärer Behandlung, im örtlichen Krankenhaus, befand. Zudem benutzte er auch dessen Kontodaten, die ihm noch von früher geläufig waren.
Zur Verschleierung seiner Aktivitäten hat der Angeklagte auf den Namen des Geschädigten ein E-Mail-Konto mit dessen Vor- und Nachnamen angelegt. Daraufhin tätigte er, im Namen des ihm bekannten 74-Jährigen aus Göttingen, Einkäufe im Warenwert von über 30.000 Euro. Die Paketdienste lieferten die bestellten Artikel an die Anschrift des Opfers. Genau da lag der Betrüger schon auf der Lauer, um die Pakete in Empfang zu nehmen. Er gab sich beim Postboten als Sohn seines Bekannten aus und eignete sich die Sendungen daraufhin an. Bezahlt hat er sie natürlich nicht.
Task Force Cybercrime nahm den Mann fest
Ermittlungsbeamten der „Task Force Cybercrime“ der Polizei Göttingen gelang der Zugriff, direkt als erneut eine Lieferung eintraf. Der Beschuldigte gestand gegenüber den Beamten der Spezialeinheit die Tatvorwürfe wegen Computerbetrugs ein. Bis zu dem Zeitpunkt belief sich seine „Beute“ auf ca. 5.600 Euro. Für weitere Warenlieferungen, die zwar schon bestellt waren, jedoch wegen seiner Ergreifung nicht mehr zur Auslieferung kamen, wären weitere 24.000 Euro fällig gewesen. Man darf mit einer baldigen Anklage rechnen.
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