Hamburger Rechtsanwälte fordern von Drachenlord aka Rainer Winkler mittlerweile fast 4.000 EUR. Es geht dabei um eine Markenrechtsverletzung.
Wem gehört denn nun die Marke „Drache offiziell“ ?
Laut dem Online-Registerauszug vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) gehört die Wort- und Bildmarke „Drache Offiziell“ der Hamburger Kanzlei Slopek Vonau Rechtsanwälte. In diesem Zusammehang ist allerdings merkwürdig, dass es schon seit 11 Jahren eine auf Rainer Winkler eingetragene Marke mit dem gleichen Namen gibt.
Die Hamburger Juristen haben sich auf die Vewaltung von geistigem Eigentum, insbesondere auf den Schutz von Marken und Patenten, spezialisiert. Sie machen Winkler per Einschreiben darauf aufmerksam, dass der Drachenlord in der Vergangenheit ihre Marke bei YouNow, YouTube und Spreadshirt genutzt hat. Im Auftrag ihres Mandanten, für den man die Marke treuhänderisch verwaltet, berechnet man eine nachträgliche Lizenzgebühr in Höhe von EUR 3.000. Außerdem wird der Drachenlord gebeten, diese Marke nicht mehr zu nutzen. Ansonsten würde man rechtliche Schritte gegen ihn, notfalls auch per Klage, einleiten. Laut der letzten Mahnung vom 11.11.2019, die uns ebenfalls vorliegt, hat sich die Forderung auf fast 4.000 Euro summiert, die Winkler zeitnah begleichen soll. Die Schreiben haben ihre Wirkung bisher offenbar verfehlt. Bei Patreon und YouNow benutzt der Abgemahnte die strittige Marke weiterhin. Update: Die Seite bei Patreon wurde gelöscht.
Die nächste Zwangsvollstreckung steht bevor …
Rainer Winkler hat auf keines der zuvor erhaltenen Schreiben reagiert, weswegen die Kanzlei eine Zwangsvollstreckung veranlassen wird. Außerdem muss er damit rechnen, dass man ihn mittelfristig verklagen wird. Die Damen und Herren der Hamburger Kanzlei sind möglicherweise weniger geduldig als die Mitarbeiter der BLM. Bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) gibt es seit der letzten Kontaktaufnahme keine Neuigkeiten. Ende Oktober kündigte die BLM ebenfalls eine Zwangsvollstreckung an, weil Winkler aka Drachenlord die ausstehenden Zwangsgelder nicht bezahlt hatte.















