netzdg, eu
netzdg, eu

Dient deutsches NetzDG nun als Vorbild auf EU-Ebene?

Andrej Hunko, Mitglied der Linksfraktion im Bundestag, befürchtet, dass die EU das NetzDG auf europäischer Ebene umsetzen könnte.

Seit dem 01. Oktober 2017 ist in Deutschland das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das Gesetz zum härteren Vorgehen gegen Hass und Hetze im Internet in Kraft getreten. So sind „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“, wie wie Volksverhetzung, Bedrohung, Beleidigung oder üble Nachrede nach spätestens 24 Stunden von den Plattformbetreibern von Plattformen mit mehr als zwei Millionen registrierten Nutzern, nach Kenntnisnahme zu löschen.

Soll das deutsche NetzDG als Blaupause für die EU dienen?

Andernfalls drohen den Portalbetreibern Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro. Sieben Tage Zeit bleibt für die Prüfung von weniger eindeutig rechtswidrigen Inhalten. Durch breite, ablehnende Kritik wurde das Gesetz zumindest in Teilen entschärft: auf die ursprünglich geplanten automatischen Inhalte- und Uploadfilter wurde verzichtet. Nun sollen diese jedoch auf EU-Ebene erneut im Rahmen einer Neufassung der EU-Richtlinie zum Urheberrecht forciert werden.

Löschzeiten von nur einer Stunde gefordert

Die Europäischen Kommission fordert aktuell von Internetfirmen eine Entfernung von strafbaren Inhalten in noch größerem Umfang als bisher. Julian King, EU-Sicherheitskommissar, spricht sich für Löschzeiten innerhalb einer Stunde aus und die EU-Kommission kündigt „gesetzgeberische Maßnahmen“ an, die dem deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz weitgehend entsprechen.

Was steht am Ende – Kontrolle oder Zensur?

Es stellt sich in dem Zusammenhang die Frage, inwieweit Inhalte im Netz kontrolliert werden sollen und ab welchem Zeitpunkt aus der Kontrolle Zensur wird. Andrej Hunko, europapolitischer Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, nimmt zu diesen Problemen in einer Pressemitteilung Stellung. Als Grundlage dazu dienen die Antworten auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Andrej Hunko u. a. und der Fraktion DIE LINKE: „Drohung der EU-Kommission mit ‚gesetzgeberischen Maßnahmen‘ zur Entfernung von Internetinhalten“.

So meint Hunko, dass der Druck der Europäischen Union zur Entfernung von Internetinhalten aus vielen Gründen heraus problematisch sei. Er führt aus, dass gerade durch die Bearbeitung von Löschanträgen ein „undurchsichtiges Netzwerk von ‚Internetkoordinierungsgruppen‘“ entstehen würde. Dass Europol dabei selbst das Internet absuchen würde, widerspräche den Grundsätzen der Europäischen Union.

Umfasst das NetzDG demnächst auch Urheberrechtsverletzungen?

Auch würde man die Liste der zu löschenden Internetinhalte zunehmend erweitern. Waren es zunächst noch terroristische Thematiken, so wurde der Umfang bald schon auf Extremismus und Schleuser ausgedehnt. Die verbotenen Inhalte sollen alsbald auch noch fremdenfeindliche, rassistische oder Hassreden genauso wie Urheberrechtsverletzungen‘ umfassen. Firmen, wie Facebook, Google, Twitter und Microsoft sollen gemäß EU-Kommission eine Kontrollfunktion erhalten. Zudem ist geplant, dass Internetanbieter vor der EU-Kommission Bericht über Umfang und Tempo der Löschung beanstandeter Inhalte erstatten.

Forderungen der Kommission sind uferlos.

Zudem befürchtet Hunko, dass dieser Druck auf die Firmen zum vorauseilenden Löschen führen wird. Er kritisiert insbesondere die Pläne, „wonach man den abermaligen Upload von Videos und Bildern über einen Filter verhindern will“. Dieser beruht auf einem selbstlernenden Algorithmus. Die Forderungen der Kommission sind uferlos. Hier steht die Freiheit des Internet auf dem Spiel“. Solche Filter gleichen alle Inhalte, die hochgeladen werden, mit einer schwarzen Liste ab und löschen Übereinstimmungen sofort.

Foto pixel2013, thx! (CC0 1.0 PD)

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.