Smartphone, Kopfhörer, WhatsApp
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WhatsApp darf nicht an Schulen eingesetzt werden

Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk hält den Einsatz des Messenger-Dienstes WhatsApp an Schulen für rechtswidrig.

Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk hält den Einsatz des Messenger-Dienstes WhatsApp an Schulen für rechtswidrig. Ein Vater hatte sich über die Eröffnung einer WhatsApp-Gruppe eines Lehrers beschwert. Dadurch wollte die Schule eigentlich den Informationsfluss erleichtern. Die zuständige Senatsverwaltung widerspricht aber ausdrücklich der Nutzung sozialer Netzwerke und Chatdienste für derartige Zwecke.

Lehrer dürfen WhatsApp nicht beruflich einsetzen

Ein Klassenlehrer eröffnete die Gruppe mit den Handynummern aller Schülerinnen und Schüler. Damit wollte er Informationen über Hausaufgaben, Übungen, Terminverschiebungen etc. leichter weitergeben. Der Vater eines Schülers beschwerte sich über die Nutzung der privaten Mobilfunknummer seines Schützlings. Nach Meinung der Berliner Datenschutzbeauftragten handelt es bei den WhatsApp-Chatverläufen um eine Übermittlung von personenbezogenen Daten. Diese sei nur im Rahmen des Schulgesetzes Berlin zulässig. So schreibt das Gesetz festg, dass sich vor der Übermittlung personenbezogener Daten alle Betroffenen damit einverstanden erklären müssen. Das war hier aber nicht der Fall. Auch fand keine ausreichende Unterrichtung der Betroffenen statt. Problematisch erscheint auch die Speicherung der Daten auf US-Servern, weil dort quasi kein Datenschutz vorhanden ist.

Frau Smoltczyk bemängelt deswegen in ihrem Jahresbericht 2016, dass WhatsApp dem US-amerikanischen Recht unterliege und seinen Nutzern somit kein angemessenes Datenschutzniveau anbiete. Das Unternehmen könne dazu gezwungen werden, Daten an US-Behörden und andere Einrichtungen zu übermitteln. Nach Eingang der Beschwerde wurde die Schulleitung in dieser Angelegenheit „entsprechend beraten“. Die WhatsApp-Gruppe der Klasse hat man zeitnah aufgelöst. Zudem setzte die Schulverwaltung eine Datenschutzschulung für alle Lehrkräfte an.

Hintergrund

Die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hatte Anfang 2016 den Entwurf einer „Ausführungsvorschrift zur Nutzung sozialer Medien durch Dienstkräfte an Schulen“ vorgelegt, der allerdings wieder zurückgezogen wurde. Bedenken von Schulleitungen wurden laut, dass das Verbot die pädagogischen Freiräume der Lehrkräfte im Umgang mit sozialen Medien zu sehr einschränke. „Damit wurde eine Chance vertan, vor Ort in der Schulpraxis für rechtsklare Verhältnisse zu sorgen“, fasst Maja Smoltczyk die Situation in ihrem Jahresbericht zusammen.

Foto Jan, thx! (CC0 1.0)

Tarnkappe.info

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Früher brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert. In seiner Freizeit geht er am liebsten mit seinem Hund spazieren.