Darknet-Drogenhandel
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Darknet-Drogenhandel: Hessen fordert Verschärfung des Postgesetzes

Im Kampf gegen den Darknet-Drogenhandel fordert Hessen eine Verschärfung des Postgesetzes. Verdächtige Inhalte gehen dann an Polizeibehörden.

Eine Meldepflicht verdächtiger Postsendungen fordert die hessische Landesregierung. Demgemäß sollen Postdienstleister künftig verdächtige Sendungen unverzüglich an Strafverfolgungsbehörden übermitteln. Zunehmender Darknet-Drogenhandel ist verantwortlich für den neuen Gesetzesantrag, berichtet heise online.

Sind künftig auch Paketdienstleister im Einsatz gegen Darknet-Drogenhandel?

Im Kampf gegen den zunehmenden Darknet-Drogenhandel hat das Land Hessen einen neuen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht. Dieser soll das Postgesetz verschärfen. Dazu werden künftig Paketdienstleister stärker in die Pflicht genommen. So besteht bei verdächtigen Postsendungen, die beschädigt oder falsch adressiert sind, seitens der Paketdienstleister die Pflicht, diese der Polizei unverzüglich zu übermitteln. Zudem müssen sich „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ auf illegalen Drogenhandel, Waffen oder nicht zugelassene Arzneimittel zeigen.

Aktuell gelangen nur Zufallsfunde an Behörden

Bisher gestattet das Postgesetz Postdienstleistern lediglich, Sendungen nur dann zu öffnen, wenn diese beschädigt sind oder falls Absender oder Empfänger sich nicht ermitteln lassen. Hauptsächlich per Zufall stoßen die Beschäftigten in Brief- und Paketermittlungszentren auf illegale Inhalte aus dem Darknet-Drogenhandel. Nur in eng begrenzten Fällen, wenn von der Ladung körperliche Gefahren für Personen oder Sachen ausgehen, dürfen solche Fundsachen dann der Polizei übergeben werden. Eine regelmäßige Meldepflicht besteht nicht.

Hessen strebt nun eine Änderung an. Es soll genau dann die Übermittlung von Postsendungen an die Behörden zur Pflicht werden, wenn

„zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass mit ihnen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz, dem Arzneimittelgesetz, dem Anti-Doping-Gesetz, dem Waffengesetz oder dem Sprengstoffgesetz begangen werden“.

So steht es im Gesetzesantrag des Landes Hessen.

Allerdings führt Hessen hierbei keine konkreten Verdachtsmomente an. Sie führen lediglich an, es müssen „phänotypisch relevante Sachverhalte“ gegeben sein für eine Vorlage der betreffenden Inhalte an die Polizeibehörden. Die Entscheidung hätten die Beschäftigten „in Anbetracht der Sachlage, die sich ihnen darbietet, sowie unter Zugrundlegung des ihnen verfügbaren Wissens“ zu treffen.

Bei Nichterfüllung droht Bußgeld

Wird im Kampf gegen den Darknet-Drogenhandel die Vorlagepflicht nicht wie festgelegt eingehalten, egal ob vorsätzlich oder fahrlässig, drohen den Postdienstleistern Geldbußen von bis zu 500.000 Euro.

Über den Antrag diskutiert man erstmals am kommenden Freitag im Plenum. Einem Beschluss durch die Ministerpräsidenten geht noch eine Beratung der Fachausschüsse voraus.

Foto Hans, thx!

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.