Demonstration, Vorratsdatenspeicherung
Demonstration, Vorratsdatenspeicherung

Vorratsdatenspeicherung missachtet EU-Recht, Privatsphäre in Gefahr

EuGH-Gutachter fordert Möglichkeiten der gezielten Vorratsdatenspeicherung. Patrick Breyer von der Piratenpartei kritisiert das Vorhaben.

Trotz der Absage des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) an die Vorratsdatenspeicherung in Europa, üben Deutschland und andere EU-Staaten weiterhin Druck aus. Heute meldet sich der EuGH-Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona zu Wort und fordert „andere Möglichkeiten der gezielten Vorratsspeicherung“. Europaabgeordneter und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer warnt nun vor der heutigen Stellungnahme und den generellen Problemen, die die Vorratsdatenspeicherung mit sich bringt.

Die Vorratsdatenspeicherung ist mittlerweile den meisten ein Begriff. Seit dem April 2006 wird die Speicherung personenbezogener Daten diskutiert. Um es möglichst kurz zu machen. Bei der Idee geht es um die anlasslose Speicherung aller personenbezogenen Telekommunikations- und Standortdaten durch Netzbetreiber. Dadurch könnten ermittelnde Behörden auch noch später auf diese Daten zugreifen.

Kleine Geschichte der Vorratsdatenspeicherung

Logo des AK Vorrat

Bereits damals fanden riesige Demonstrationen und Proteste gegen die neue Richtlinie statt. Die Proteste wurden damals von etlichen netzpolitischen Gruppen, Websites und dem AK Vorrat unter dem Motto „Freiheit statt Angst“ durchgeführt und unterstützt. Die Sorge und Kritik galt dem Verlust der Privatsphäre. Befürworter argumentierten wie üblich mit Terrorismusbekämpfung. Auch heute wird dieses Argument genutzt, nur mit der Erweiterung, Hate Speech und Fake News bekämpfen zu wollen.

Bereits 2011/2012 kritisierte der EuGH, dass die Richtlinie gegen EU-Recht verstoße. Doch gerade nach terroristischen Anschlägen flammte in den letzten Jahren immer wieder die Debatte in EU-Staaten auf. 2016 entschied der EuGH in einem Urteil, dass die „anlasslose Speicherung der Verbindungsdaten nicht mit EU-Recht vereinbar“ sei.

Über Urteile hinweg

Trotz all der Kritik und gerichtlicher Urteile versuchen einige EU-Mitgliedsstaaten weiterhin die Vorratsdatenspeicherung durchzusetzen. Dazu üben sie Druck auf die EU-Komission und den EuGH aus. Nun meldete sich heute der Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona vom EuGH zu Wort. Er fordert eine „begrenzte und differenzierte Speicherung“, die für die „wirksame Verhütung und Kontrolle der Kriminalität sowie für die nationale Sicherheit unerlässlich“ sind. Dazu soll es strenge Vorschriften und gerichtliche Legitimation zur Nutzung der Daten geben. Er bezieht sich auf das Urteil von 2016, demnach die Vorratsdatenspeicherung nicht mit EU-Recht vereinbar sei. Doch seine Idee einer begrenzten Version der Vorratsdatenspeicherung erhielt unmittelbar Kritik.

Foto David Veksler, thx!

Der EU-Abgeordnete und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer von der Piratenpartei Deutschland kritisiert die Aussage Sánchez-Bordonas am späten Nachmittag. Er sieht keine Kompromisse bei der Vorratsdatenspeicherung und bezeichnet sie als die „weitreichendste und am tiefsten in unser Privatleben eingreifende Überwachungsmaßnahme der Geschichte“. Er sieht die „Privatsphäre und Kommunikationsfreiheit von 500 Mio. Europäerinnen und Europäern“ in Gefahr. Bezugnehmend auf die Kriminalstatistiken kann die Vorratsdatenspeicherung bisher keinen „statistisch signifikanten Einfluss auf die Begehung oder Aufklärung von Straftaten“ nachweisen. Im Gegenteil führte 2019 die Vorratsdatenspeicherung in Dänemark  zu massig Fehlurteilen.

Foto Alex Radelich, thx!

Tarnkappe.info