Vodafone muss im Kabelnetz weiterhin den Zugang zu Kinox.to sperren. Das hat das Oberlandesgericht München (OLG) nun entschieden.
Ein am Freitag veröffentlichtes Urteil des Oberlandesgerichts München bestätigte die Entscheidung des Landgerichts München I. Demnach muss der Internetprovider Vodafone weiterhin seinen Kunden den Zugang zum Film Fack Ju Göhte 3 über die illegale Streaming-Plattform Kinox.to verwehren.
OLG München bestätigte Urteil der vorherigen Instanz
Somit ist Vodafone nun auch vor dem Oberlandesgericht (OLG) München gescheitert. Die Richer bestätigten das Urteil, das vor etwa vier Monaten im Rechtsstreit um die Netzsperre zwischen Vodafone und Constantin Film für Kabel-Internetkunden gefällt wurde. DSL-Kunden von Vodafone sind von der Netzsperre nicht betroffen. Zur Umsetzung der einstweiligen Verfügung der Firma Constantin-Filmverleih als Inhaber der Filmrechte, hat Vodafone zuvor bereits eine DNS-Umleitung eingerichtet. Somit landen die Kunden, die die Seite ansteuern, auf einer Sperrseite des Providers. Allerdings lässt sich eine solche Netzsperre relativ mit einem VPN oder Proxy leicht umgehen.
Vodafone muss DNS-Sperre aufrecht erhalten
Das Landgericht München I erkannte in dem Sachverhalt einen Fall von Störerhaftung. Zunächst hatte der Constantin-Filmverleih vegeblich versucht, die Betreiber von kinox.to zu kontaktieren. Über die Webseite können Nutzer Filme und Serien kostenlos anschauen, das Gericht stufte alle Verweise auf Filme dort als illegal ein. Constantin-Filmverleih argumentierte nun so, dass Vodafone ja den Zugang zu der Webseite ermögliche und somit als Störer für die Urheberrechtsverstöße haftbar zu machen sei und forderte von Vodafone die Sperrung zur Webseite kinox.to.
Die Richter am Münchner Landgericht erklärten daraufhin, dass die Neufassung des Telemediengesetzes die rechtliche Grundlage nicht verändert habe. Somit könne der Internet-Provider, der Dritten einen Zugang zu einer illegalen Streaming-Seite anbietet, als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Mit einer einstweilligen Verfügung war die Nutzung des Portals zu sperren. Dabei galt es aber nicht nur, den Zugang zu „Fack Ju Göhte 3“ zu verhindern, sondern zum gesamten Portal. Zwar zog Vodafone gegen die Entscheidung des Landgerichts vor das OLG, das jedoch ohne Erfolg.
Vodafone enttäuscht über Urteil
Vodafone zeigte sich erneut von dem Urteil enttäuscht. Vodafone-Sprecher Volker Petendorf teilte t-online.de mit.„Wir bedauern sehr, dass das OLG München der Auffassung von Vodafone nicht gefolgt ist und dem Antrag von Constantin zu der Sperrung der Angebote des Portals „kinox.to“ für Internetkunden der Vodafone Kabelsparte stattgegeben hat. Vodafone wird jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und nach deren Prüfung entscheiden, ob in der Angelegenheit ein Hauptsacheverfahren angestrengt wird.“
Mehrere Fachleute halten die Möglichkeit weiterer Netzsperren für gegeben. In der Vergangenheit gab es bereits vereinzelt solche Sperren. Dass die Sperrung nun jedoch eine der größten illegalen Seiten im Netz trifft, ist wahrlich eine neue Dimension. Es ist davon auszugehen, dass in Fällen, in denen die Rechteinhaber weder an die Hintermänner noch die Hostprovider herankommen, künftig auch anderen illegalen Webseiten auf diesem Wege Netzsperren durch die Access Provider drohen.
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