T-Mobile Austria muss diverse Portale wie bs.to, s.to, Serienjunkies.org, streamkiste.tv und Mirrors von Kinox.to und Movie4k.to sperren.
Neuigkeiten bei T-Mobile Austria. Die österreichische Mobilfunkgesellschaft muss seit Ende März diverse Portale wie bs.to, s.to, serienjunkies.org, streamkiste.tv und unzählige Mirrors von Kinox.to und Movie4k.to sperren.
In Österreich wie auch in Deutschland, Frankreich oder Italien, bekommt man als Surfer immer häufiger Sperr-Meldungen statt der gewünschten Webseiten zu Gesicht. Wie T-Mobile Austria auf dem eigenen Blog mitteilt, mussten am 28. März 2019 zur Abwendung einer Klage diverse Domains gesperrt werden. Im Vorfeld erhielt das Unternehmen eine Abmahnung laut § 81 Abs. 1a UrhG. Hätte sich das Unternehmen geweigert, die geforderte Rechtsdurchsetzung zu realisieren, hätte der Rechteinhaber auf Unterlassung klagen können.
DNS-Sperren ein geeignetes Mittel, um Piraten den Hahn zuzudrehen?
Im Jahr 2014 entschied der Oberste Gerichtshof in Wien, dass Zugangssperren zu einschlägig bekannten Webseiten ein geeignetes Mittel im Kampf gegen die Film- und Musikpiraterie darstellen.
Schon seit mehreren Jahren werden bei T-Mobile Austria auf Druck von Rechteinhabern DNS-Sperren von The Pirate Bay, IsoHunt, h33t.to, Kinox.to und Movie4k.to durchgeführt. Laut Blogeintrag ist die Situation für den Anbieter und seine Kundschaft „sehr unbefriedigend„. Der ISP wünscht sich statt der Abmahnungen ein „strukturiertes gesetzliches Verfahren„.
T-Mobile Austria gibt 21 DNS-Sperren auf einen Schlag bekannt:
Am 28. März wurden viele weitere Netzsperren realisiert. Folgende Domains sind davon betroffen:
– bs.to
– burning-series.net
– s.to
– serienstream.be
– streamkiste.tv
– serienjunkies.org
– kinos.to
– kinox.si
– kinox.io
– kinox.sx
– kinox.sh
– kinox.gratis
– kinox.mobi
– kinox.cloud
– kinox.lol
– kinox.wtf
– kinox.fun
– kinox.fyi
– movie4k.sg
– movie4k.lol
– movie2k.nu
– movie4k.sh
Wie T-Mobile Austria mitteilt, entsprechen die Webseiten „sowohl in ihrem Inhalt als auch in ihrem Design und in ihrer Funktionalität weitgehend jenen, die bereits auf Grund von gerichtlichen Entscheidungen gesperrt werden mussten.“ Parallel dazu richtete man ein Schreiben an die österreichische Regulierungsbehörde. Es geht darum, die geforderten Sperren in Hinblick auf die Netzneutralität eines Internet-Anbieters überprüfen zu lassen. Geprüft werden soll insbesondere die Vereinbarkeit mit der EU-Verordnung Telecoms Single Market Verordnung (kurz TSM-VO).
Wir haben heute früh eine Presseanfrage an T-Mobile Austria gestellt und warten noch auf eine Antwort. Uns würde insbesondere interessieren, welcher Rechteinhaber juristische Schritte einleitet hat, um die Netzsperren umsetzen zu lassen.
Update
Eine Pressesprecherin des Unternehmens teilte uns auf Anfrage heute Nachmittag mit, das Unternehmen MR FILM Kurt Mrkwicka Ges.m.b.H. habe sie über anwaltliche Vertretung nach § 81 1a abgemahnt. MR Film ist eine österreichische Filmproduktionsgesellschaft, die in Eigenregie diverse Fernsehfilme und TV-Serien hergestellt hat.
Tarnkappe.info