Anti-Terror-Paket
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Bildquelle: geralt

Terror und Urheberrecht: Bundesregierung will Zensur privatisieren

Laut dem geplanten Anti-Terror-Paket sollen Betreiber von Online-Plattformen künftig proaktiv gegen terroristische Propaganda vorgehen.

Zwei knappe Sätze im geplanten Anti-Terror-Paket der Bundesregierung lassen die Alarmglocken schrillen. Betreiber von Online-Plattformen sollen künftig selbständig und aktiv gegen „terroristische Propaganda“ vorgehen (Quelle: Netzpolitik.org.). Die Internetwirtschaft warnt vor Inhaltskontrollen durch die Hintertür und eine fehlende Rechtssicherheit.

Neues Anti-Terror-Paket geplant

Terrorismus und Urheberrechtsverletzungen sind längst zu ernstzunehmenden Problemen geworden. Internetseiten mit Inhalten wie Pornographie, Gewaltszenen und rassistische oder andere aufhetzende Anschauungen gibt es haufenweise. Zum Teil werden Facebook oder Twitter genutzt für die Verbreitung von Hetzparolen. Aber auch bei YouTube gibt es zahlreiche brutale Propaganda-Videos. Höchste Zeit also für unsere Regierung, mit wirksamen Mitteln dagegen anzugehen:

Das Gesetz werde gerade „zügig“ fertiggestellt, sagten Sprecher bei Justiz- und Innenministerium. In einem Maßnahmenkatalog heißt es: „Wir wollen eine freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen der Internetwirtschaft, zum selbstständigen und aktiven Vorgehen gegen terroristische Propaganda auf ihren Netzwerken. Wir werden zudem die Möglichkeiten einer europarechtlichen Verschärfung des ‚Host-Provider-Privilegs‘ – d. h. die Haftung der Host-Provider für Inhalte – prüfen.“

Privatisierung staatlicher Aufgaben geplant

Rechtsanwalt Volker Tripp von der Digitalen Gesellschaft bringt zum Anti-Terror-Paket Folgendes zum Ausdruck: „Die Pläne der Bundesregierung laufen auf eine Privatisierung staatlicher Aufgaben zulasten der Grundrechte hinaus und schaden außerdem der europäischen Online-Wirtschaft.“ Auf der einen Seite würden freiwillige Zensurverpflichtungen rechtsstaatliche Garantien unterlaufen und die Meinungs- und Informationsfreiheit in völlig intransparenter Weise beschränken. Durch die beabsichtigte Verschärfung der Host-Providerhaftung kämen auf der anderen Seite Rechtsunsicherheiten hinzu, die eine große Bandbreite von Online-Diensten betreffen würden. Und dies mit zu erwartenden Auswirkungen auf die Innovationsfähigkeit europäischer Start-ups und Online-Plattformen.

Oliver Süme vom Verband der Internetwirtschaft eco hat sich bei Netzpolitik.org dazu wie folgt geäußert:

Wir sehen die Gefahr, dass die Verabschiedung des Anti-Terror-Pakets faktisch die Verpflichtung einer Inhaltskontrolle für die Provider durch die Hintertür einführt. Das sei nicht nur in sich problematisch, sondern widerspricht auch der europäischen E-Commerce-Richtlinie, die Host-Provider von der Pflicht freistellt, von Nutzern generierte Inhalte nach möglichen Verstößen jeglicher Art zu durchleuchten. „Dies soll nun mit dem Deckmäntelchen der ‚Freiwilligkeit‘ umgangen werden“.

Fazit

Die Bundesregierung will also die erforderlichen Maßnahmen für den Kampf gegen Terror und Hass im Internet an private Unternehmen delegieren. Der Staat setzt somit auf „Selbstverpflichtungen“. Mit anderen Worten: Facebook, Google u.a. sollen ihre Angebote in Zukunft selbst sauber halten. Damit überlässt er die Aufgaben des Rechtstaats anderen und schadet obendrein der Internetwirtschaft in Europa.

Auf der Strecke bliebe durch das Anti-Terror-Paket jedoch nicht nur die Meinungsfreiheit, denn durch die geplanten Bestimmungen bekommen die Anbieter nicht nur semi-staatliche Gewalt über Inhalte, sondern gehen auch ein großes Risiko ein. Auch die Gefahr, dass dann zu viel gelöscht wird, besteht immer. Falls etwas Illegales auf ihren Seiten vorgeht, machen sie sich strafbar. Für große Unternehmen wie Google, Facebook und Twitter ist das zu bewältigen. Sie können sich Rechtsabteilungen und Teams sowie Technik zum Aufspüren von problematischem Content leisten. Für kleinere Unternehmen könnte die Rechtsunsicherheit, die durch die Haftung und den ungenauen rechtlichen Rahmen entsteht, zum unüberwindbaren Hindernis werden. Bei der Fülle an Inhalten, die im Minutentakt von den Nutzern bereitgestellt werden, ist für die meisten Betreiber eine effektive Kontrolle sowieso unmöglich.

Auch müsste man klären, ob der Gesetzentwurf nicht auch dafür geeignet ist, um für völlig fremde Zwecke eingesetzt zu werden. In der Vergangenheit wurden schon häufiger Anti-Terror-Gesetze dazu missbraucht, um völlig anderen Interessen zu dienen, die mit dem Terror gar nichts zu tun haben.

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.