Vorsicht Abmahnungen! Besonders perfide kommt die neue Werbung von Popcorn Time Kids daher. Die Kleinsten sollen sich dort Filme anschauen.
Besonders perfide kommt die neue Werbung der P2P-Seite Popcorn Time daher. Unter der URL getpopcorntime.is werden die Kleinsten dazu animiert, sich dort während der Quarantäne Filme anzuschauen. Medienanwälte warnen eindringlich vor den Risiken, die damit verbunden sind.
„Download now, thank us later! Just take care of the popcorn & leave the rest to us.“
Von wegen „thank uns later!“. Wer das familienfreundliche Entertainment-Angebot von getpopcorntime.is in Anspruch nimmt, geht enorme Risiken ein. Die plattformübergreifende Verfügbarkeit und das große Angebot an kinderfreundlichen Filmen mag sehr verlockend sein. Dazu kommt die Tatsache, dass vielen Minderjährigen während der Virus-Pandemie daheim schlichtweg langweilig ist. Allerdings bieten die Betreiber den Kids hier keine reguläre Streaming-Webseite an. Da man vor dem Filmgenuss die Software installieren und beim Anschauen an P2P-Transfers teilnehmen muss, besteht für den Anschlussinhaber die Gefahr, dafür kostenpflichtig abgemahnt zu werden.
Ehssan Khazaeli über Popcorn Time Kids: Außen hui, innen pfui!
Der Berliner Anwalt Ehssan Khazaeli warnt eindringlich vor der Benutzung dieser Software, die wie ein Standard-Steamingportal aussehen soll. Der Rechtsanwalt der Kanzlei von Rueden beziffert die durchschnittliche Höhe aktueller Abmahnungen auf 815 EUR. Dabei sei etwa die Hälfte aller Schreiben auf die Münchner Medienkanzlei Waldorf Frommer zurückzuführen.
Zu den Mandanten kann man das „Who is Who“ der internationalen Filmbranche zählen. So etwa Universum Film, Majestic Filmverleih, Warner Bros., Twentieth Century Fox, Tiberius Film, Tele München und viele mehr.
Der entscheidende Unterschied zur Nutzung eines Streaming-Portals wie Movie4k, S.to oder BS.to sei die Tatsache, dass man bei Popcorn Time Kids von der ersten bis zur letzten Sekunde des Films Teile des Werkes an Dritte hochladen muss. Auch wenn man das nicht sieht, weil alles unter der Haube geschieht, so kann man das mit diesem Programm gar nicht verhindern. Da man den Kinostreifen damit öffentlich zur Verfügung stellt, wird es richtig teuer, wenn sich Beauftrage der Rechteinhaber in den Transfer einklinken.
Im Durchschnitt 815 EUR pro Abmahnung, nur ein VPN schützt!
Das einzig wirksame Mittel im Kampf gegen Abmahnungen ist der konsequente Einsatz von einem VPN. Doch welches Kind beschäftigt sich schon damit? Im Idealfall installiert man die VPN-Software schon im eigenen WLAN-Router, um jede ungewollte Übertragung der eigenen IP-Adresse zu verhindern.
Die Kinder sehen nur die lustigen Figuren der Webseite und denken sich nichts Böses dabei. Den Eltern als Anschlussinhabern wird es mit oder ohne Richter wenig nutzen, wenn sie die Urheberrechtsverletzungen nicht selbst verursacht haben. Die Eltern haben die Pflicht ihre Kinder ausführlich zu unterweisen, die benutzten Geräte zu überprüfen und die Zöglinge regelrecht zu überwachen, wollen sie keine Filesharing-Klage verlieren. Bis zur Erfüllung der sekundären Darlegungslast ist es ein weiter Weg, juristisch gesehen.
Popcorn Time beschäftigt die Juristen beider Seiten schon seit einigen Jahren. 2015 erging diesbezüglich eine weitere große Abmahnwelle. Der Quellcode der Software ist öffentlich. Somit tauchen neben popcorntime.app und getpopcorntime.is immer wieder neue Klone auf, die die Nutzer in die P2P-Falle locken.
Popcorn Time Kids: Kampf für Rechteinhaber aussichtslos
Selbst wenn es Rechteinhabern erneut gelingen sollte, die jetzigen Domains zu beschlagnahmen, so wird früher oder später ein neuer Klon auftauchen. Dann geht das Spiel wieder von Null los…
Manche Betreiber von Popcorn Time versuchten sich in der Vergangenheit mit der Vermittlung eigener VPN-Dienste zu finanzieren. Allerdings lag der Preis deutlich höher als das, was man sonst üblicherweise für einen VPN-Dienst bezahlt.
Tarnkappe.info