Ist der neue Mediaplayer WATCHED für Android und iOS eigentlich legal? Wir befragten den Berliner Filesharing-Experten Ehssan Khazaeli.
Ist der neue Mediaplayer WATCHED für Android und iOS eigentlich legal? Wir fragten den Berliner Filesharing-Experten Ehssan Khazaeli, der schon viele Mandanten erfolgreich gegen Abmahn-Anwälte vertreten hat. Ist die Nutzung von WATCHED legal? Nur weil die App dazu missbraucht werden kann, illegale Inhalte wiederzugeben, macht das die App selbst noch längst nicht illegal. Ansonsten dürften auch Webbrowser nicht genutzt werden, weil man mit ihnen Webseiten zum Bau von Bomben aufrufen kann.
Ist die Nutzung von WATCHED erlaubt?
In der Vergangenheit gab es schon mehrere vergleichbare Software-Lösungen, die von verschiedenen Anwälten beurteilt wurden. Der Schweizer Rechtsanwalt Martin Steiger ist davon überzeugt, dass die rechtlichen Probleme erst dann anfangen, wenn die eingesetzte Software über eine eigene P2P-Funktionen verfügt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Datenverkehr mittels BitTorrent mit oder ohne Wissen der Anwender geschieht. Letzteres ist bei Popcorn Time der Fall. Wer sich vor Abmahnungen schützen möchte, muss darauf achten, ob P2P-Funktionen zum Einsatz kommen. Das allerdings ist bei WATCHED nicht der Fall.
Nach Angaben von Benedikt Klas, Fachanwalt für IT- und Strafrecht, ist die Nutzung derartiger Programme oder Hardware-Lösungen legal. Mit einem Messer könne man Brot schneiden oder etwas strafrechtlich Relevantes tun, ebenso mit einem PKW oder vielen anderen Gegenständen. Die Entscheidung darüber und somit auch die Verantwortung trägt laut Klas der mündige Bürger selbst. Wenn man ein Werkzeug anders als vom Hersteller gedacht, also anders als voreingestellt, nutzt, so könne der Gesetzgeber die Software WATCHED deswegen nicht automatisch als rechtswidrig einstufen.
Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli: Webbrowser sind auch legal!
Der Urheberrechts-Experte Ehssan Khazaeli bringt die Antwort auf diese Fragestellung auf den Punkt.
»Nur weil die App dazu missbraucht werden kann, illegale Inhalte wiederzugeben, macht das die App selbst noch längst nicht illegal. Ansonsten dürften auch Webbrowser nicht genutzt werden, weil man mit ihnen Webseiten zum Bau von Bomben aufrufen kann.«
Eine andere Frage sei hingegen, ob der Nutzer sich schadenersatzpflichtig machen könnte, meint der Medienanwalt Khazaeli. 2017 hatte der EuGH entschieden, dass eine Speicherung im Arbeitsspeicher nicht als »vorrübergehend« im Sinne von § 44a UrhG anzusehen sei und damit prinzipiell unzulässig sei. Eine befürchtete Abmahnwelle bleibt seinerzeit aus einem einfach Grund aus.
»Anders als beim klassischen Filesharing ist ein Einbruch in die zweiseitige Verbindung zwischen Server und Endnutzer nicht möglich«,
erklärt Khazaeli. Von daher sind die Anwender von WATCHED auf der sicheren Seite.
Downloads & mehr Informationen zum Thema WATCHED
Der Mediaplayer der Watched AG ist in der neuesten Version für das iPad und iPhone hier als kostenloser Download verfügbar. Nutzer von Android Smartphones können die aktuelle App beim Google Play Store beziehen. Der Quellcode von WATCHED ist bei Github, weitere Informationen sind auf der offiziellen Webseite des Projekts erhältlich.