OVPN hat die Klage gegen mehrere Filmgesellschaften gewonnen. Sie konnten beweisen, dass sie das Surfverhalten der Kunden nicht aufzeichnen.
Seit zirka acht Wochen läuft ein Verfahren gegen den VPN-Anbieter OVPN. Mehrere Filmgesellschaften vermuteten eine Beteiligung von OVPN-Mitarbeitern oder eines Kunden beim P2P-Indexer The Pirate Bay. Aufgrund der IP-Adresse verlangte man die Auskunftserteilung, wer genau die betreffenden IP-Adressen genutzt hat.
OVPN muss vor Gericht keine Aussage machen
Anfangs gingen die Rechteinhaber gegen den schwedischen Internet-Anbieter Obenetwork vor. Die gaben den Fall aber an den VPN-Anbieter ab mit der Begründung, dass dies nicht ihre IP-Adresse sei. OVPN hatte sich stets auf den Standpunkt gestellt, man logge die Aktivität ihrer Nutzer nicht. Und deswegen könne man auch nicht sagen, welcher Kunde was während der fraglichen Tatzeit getan hat. Zwischenzeitlich sollte ein Experte die Anlagen des Anbieters überprüfen.
Letztlich hat die Rights Alliance genau das erreicht, was sie eigentlich nicht erreichen wollten. Sie schafften für Schweden einen Präzedenzfall. OVPN konnte nachweisen, dass es keine Schwachstellen in ihrem System gibt. Und auch, dass sie nachweislich keine Protokolle über das Nutzungsverhalten ihrer User anfertigen. Zum gegenwärtigen Wechselkurs müssen die Kläger insgesamt Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von 10.380 Euro bezahlen. Das Gericht verfügte laut Urteil sogar, dass Filmgesellschaften ihre eigenen Anwaltskosten tragen müssen, sofern sich die Gegenseite weigert, Informationen über einen seiner Kunden zur Verfügung zu stellen. Hierbei muss The Rights Alliance aber sogar die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten von OVPN übernehmen.
Jeder Mensch hat das Recht auf eine private Kommunikation
OVPN Geschäftsführer David Wibergh sieht es als das Hauptziel seines Unternehmens an, Menschen vor Hackern zu schützen und außerdem zu vermeiden, dass man online überwacht werden kann. Jeder Mensch habe ein Recht darauf, privat zu kommunizieren, egal ob es sich um eine physische oder digitale Welt handelt. Online-Kommunikation sollte so privat sein wie die Kommunikation in einem Raum zwischen zwei Menschen.
Andererseits stellt man unmissverständlich fest, dass OVPN in keiner Weise die Nutzung ihres Dienstes zur Begehung von Straftaten unterstützt oder befürwortet. „Das ist etwas, worüber wir uns in unseren Nutzungsbedingungen sehr klar ausdrücken“, schreibt er unmissverständlich in der Pressemitteilung des Anbieters. Wer sich für weitere Details interessiert, sollte sich unser Interview mit David Wibergh durchlesen.
Zwar ist mit dem Urteil vom Stockholmer Patent- und Markengericht das juristische Verfahren abgeschlossen. Die Kläger konnten hingegen nicht feststellen, wer jetzt konkret für den Betrieb von The Pirate Bay verantwortlich ist. Der Antipiraterieorganisation Rights Alliance war das Urteil nicht mal eine Nachricht wert. Man schweigt sich seit Tagen diesbzüglich aus. Doch Hand aufs Herz. Wer berichtet schon gerne über seine eigenen Niederlagen?
Tarnkappe.info