Netzdg, Überwachungskamera
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NetzDG: Behörden sollen Passwörter zu Onlinediensten erhalten

Ein Gesetzesentwurf, der das NetzDG erweitern soll, sieht künftig vor im Kampf gegen "Rechtsextremismus" die Daten an Behörden herauszugeben.

Ein Gesetzesentwurf, der das NetzDG erweitern soll, sieht künftig vor, das Betreiber von Online-Diensten im Kampf gegen „Rechtsextremismus“ die Daten ihrer Kunden preisgeben müssen. Die Reaktionen einiger Beobachter fallen extrem negativ aus. Von Freiheitsberaubung und sogar von faschistischen Ausprägungen ist in den Kommentaren zu diesem Gesetzentwurf die Rede.

In einem Gesetzesentwurf gegen Rechtsextremismus und Hassrede hat die Bundesregierung beschlossen, dass Behörden künftig von den Betreibern zeitnah Zugriff, auf die Passwörter einzelner User ihrer Onlinedienste erhalten sollen.

Antwort der Bundesregierung auf den Anschlag in Halle

Der neue NetzDG Gesetzesentwurf soll eine Antwort auf den Anschlag in Halle sein. Der Staat darf zwar zurzeit die Telefongespräche mithören, aber nicht die Kommunikation über Internetdienste mitlesen.

„Herausgabe vertraulicher Passwörter ohne richterlichen Beschluss, automatisierte Weiterleitung von IP-Adressen – wir sind erstaunt, dass solche Vorschläge aus jenem Ministerium unterstützt werden, das sich den Datenschutz besonders groß auf die Fahnen geschrieben hat“, schrieb Bitkom-Chef Bernhard Rohleder.

Nun ja, es ist nicht das erste Mal, dass sich die Justizministerin Christine Lambrecht widerspricht. Die SPD meint es wohl ernst mit ihrem Projekt 0%.

china staatliche überwachungVerstoß gegen IT-Sicherheitsstandards

Christine Lambrecht, besser bekannt als die weibliche Horst Seehofer, kennt sich anscheinend nicht mit den IT-Sicherheitsstandards aus. Erst recht nicht mit Hash-Algorithmen. Denn Hash-Algorithmen sind dazu da, damit die Passwörter nicht im Klartext in der Datenbank gespeichert werden.

Die Passwortabfrage erfolgt nämlich, indem das eingegebene Passwort mit der Hash-Funktion in einen Hash „umgewandelt“ wird und diese dann mit dem hinterlegten Hash in der Datenbank verglichen wird. Bei richtiger Eingabe erfolgt somit dann auch die erfolgreiche Authentifizierung. Doch das scheint die Justizministerin nicht zu interessieren. Sie setzt sich damit über die Standards des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnologie hinweg. Außerdem stellt sie die Unternehmen vor neue Herausforderungen.

Verschärfter NetzDG-Entwurf sieht Herausgabe des Passworts ohne richterlichen Beschluss vor

Richtig gelesen, der verschärfte NetzDG-Entwurf soll sogar die Herausgabe des Passworts ohne richterlichen Beschluss vorsehen. Der Kreis der Behörden, der die Passwörter anfordern dürfte, kann kaum weiter gefasst sein. Er erstreckt sich auf alle Behörden, die „für die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten„, die Gefahrenabwehr, Geheimdienste von Bund, Ländern, sowie für die Zollverwaltung und alle Ämter, die auch für die Schwarzarbeitsbekämpfung zuständig sind. Des Weiteren sollen auch noch Anbieter die Daten herausrücken, sobald es um die Verletzung von Urheberrechten geht. Betroffen sind neben den Messengern und sozialen Netzwerken natürlich auch die Forenbetreiber. Aber natürlich nur, sofern sie über ein Impressum inklusive einer ladungsfähigen Anschrift verfügen.

NetzDG Entwurf deckt alles ab, was unter das Telemediengesetz fällt

toilette überwachungDer NetzDG Entwurf deckt wirklich alles ab, was unter das Telemediengesetz (TMG) fällt. Unter dem Begriff Telemedien fallen soziale Netzwerke, Blogs, Chatdienste, Spiele-Apps, Shops, private Webseiten, E-Mail Dienste, Podcasts, Flirt-Apps, sonstige Communities, Suchmaschinen etc. Hinzu kommt noch, dass das Befürworten von Straftaten auch noch geahndet werden soll.

„Das jetzt vorgestellte Gesetz wirft Grundwerte über Bord, die unser Zusammenleben online wie offline seit Jahrzehnten prägen […] Statt das NetzDG gewissenhaft auf Wirkungen und Nebenwirkungen zu überprüfen, kommt kurz vor Weihnachten und auf den letzten Drücker der nächste überhastete Vorstoß gegen ein lange bekanntes Problem.“, schrieb der Bitkom-Chef Bernhard Rohleder dazu.

NetzDG Entwurf dient dem Kampf gegen Rechtsextremismus? (?)

Den verschärften NetzDG-Entwurf begründet die Bundesregierung mit dem „Kampf gegen Rechtsextremismus“. Inhaltlich hat das geplante Gesetz aber fast gar nichts damit zu tun. Hinzu kommt, dass Christine Lambrecht mit ihren gefährlichen Halbwissen auch noch stark in die Privatsphäre der Bürger eingreift.

„Der Gesetzentwurf dürfte in der Praxis ohnehin schwer umsetzbar sein, da ja die Passwörter bei den Betreibern nicht in Reintext vorliegen.“ Dies ergänzt der Berliner Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli. Zudem würde allein das Passwort die Ermittler in den meisten Fällen nicht weiter bringen, weil viele Portale bereits mit Zweifaktor-Authentifizierungen über ein vertrauenswürdiges Endgerät arbeiten. Zwar sei der Vorstoß gut gemeint, sagt Khazaeli. „Allerdings dürfte der praktische Anwendungsbereich eher bescheiden ausfallen.„Zugleich bemängert der Berliner Jurist auch, dass nicht vorgegeben wird, zu welchem Zweck die Ermittler eigentlich in den sozialen Accounts oder den E-Mailpostfächern der Betroffenen eindringen dürfen.

Foto NetzDG Peggy und Marco Lachmann-Anke, thx!

Tarnkappe.info