Hausdurchsuchung – wie verhalte ich mich richtig? (Video)

Hausdurchsuchung – wie verhalte ich mich richtig? (Video)

In diesem Video wird ausführlich erläutert: Was darf die Polizei bei einer Hausdurchsuchung? Was darf sie nicht? Wie sollte ich mich konkret verhalten?

In diesem Video erklären wir, wie man sich bei einer Hausdurchsuchung richtig verhält. Es geht um verschlüsselte Festplatten und Zufallsfunde, die bitteschön ihrem Namen gerecht werden sollten. Manchmal wird bei Einsätzen gezielt nach Gesetzesbrüchen gesucht, die mit dem Verfahren gar nichts zu tun haben. Damit könnte man den Beschuldigten zusätzlich unter Druck setzen.

Wenn die Polizei klingelt, sollte man sich zunächst den Durchsuchungsbeschlusses zeigen lassen. Jeder hat das Recht, sich den Durchsuchungsbeschluss (sofern vorhanden) zunächst im Flur in Ruhe anzusehen. Im nächsten Schritt sollte im Idealfall ein Anwalt hinzugezogen werden. Wenn dieser nicht kommen kann oder zu weit weg wohnt, sollte man zu Beginn der Durchsuchung neutrale Zeugen (Nachbarn) dazu bitten.

Wichtig: neutrale Zeugen dazu bitten!

Wichtig: Die Aussage einer nahe stehenden Person hätte vor Gericht nicht die gleiche Wirkung, wie die eines neutralen Zeugen. Der Telefonkontakt zum Anwalt darf einem nicht untersagt werden. Unzulässig sind nur solche Maßnahmen (z.B. Vernichtung der Beweise), die den Durchsuchungserfolg gefährden. Auch bei einer Hausdurchsuchung der eigenen Räumlichkeiten bleibt das Hausrecht bestehen. Niemand kann verlangen, die eigene Wohnung während der Maßnahme zu verlassen. Last, but not least ist es wichtig, stets höflich zu bleiben und keinen Widerstand zu leisten. Höflich zu sein bedeutet aber nicht, dass man sich durch unvorsichtige Aussagen selbst belastet. Das klingt vielleicht trivial, das ist es aber nicht: Jeder Betroffene hat das Recht zu schweigen!

Zufallsfunde, die ihrem Namen gerecht werden

hausdurchsuchung zufallsfund polizeiDie Polizeibeamten rücken stets mit einem konkreten Verdacht an, dieser muss sich natürlich nicht bewahrheiten. Die Durchsuchung der Räumlichkeiten soll den Verdacht der Staatsanwaltschaft erhärten. Oder sie führt dazu, dass das Verfahren viele Monate später eingestellt wird. Wenn ein Polizist darum bittet, dass zum Beispiel der Fernseher auf der Suche nach illegalem Sky-Cardsharing eingeschaltet werden soll, so gilt dies nicht mehr als Zufallsfund. In dem Fall hat man gezielt nach einem Gesetzesverstoß gesucht. Liegen auf dem Wohnzimmertisch hingegen Krümel Cannabis oder eine dekorative Bong samt Füllung verziert das Regal, so handelt es sich tatsächlich um einen Zufallsfund.

Hausdurchsuchung: Rückgabe der Beweismittel kann dauern

Fachanwalt Karsten Gulden weist im Video darauf hin, dass man die Beweismittel zumeist erst viele Monate nach dem Besuch der Polizisten zurück bekommt. Es gibt bei der Rückgabe der beschlagnahmten Hardware keine Frist, auf die man pochen könnte. Den Computer bekommt man erst zurück, wenn die Behörden mit der Auswertung fertig sind. Spätestens nach Ende des Verfahrens hat man ein Anrecht darauf, die Geräte zurück zu erhalten. Allerdings bestimmt nicht der Durchsuchte sondern der Staatsanwalt, wann das Ermittlungsverfahren beendet ist. Auch dafür gibt es keine Frist, an die sich die Damen und Herren halten müssten. Das Recht hat man also sehr deutlich zu Ungunsten der Verdächtigen ausgelegt.

Wer weitere Details wissen möchte: Von der Kanzlei GGR Rechtsanwälte gibt es die FAQ ausführlich, als auch für besonders Eilige in Kurzform. Wer konkrete Fragen hat, sollte diese am besten bei YouTube bei den Kommentaren stellen. Wir werden so zeitnah wie möglich darauf antworten.

Tarnkappe.info

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.