Foto-Face-Tagging auf Facebook
Foto-Face-Tagging auf Facebook
Bildquelle: geralt

Foto-Face-Tagging: Facebook muss 650 Mio. USD zahlen

Nachdem ein Vergleich über 650 Mio USD erzielt wurde, erhalten Facebook-Nutzer in Illinois ca. 345 US-Dollar für Foto-Face-Tagging.

Ein Bundesrichter in San Francisco hat am Freitag einem Vergleich bezüglich einer Datenschutz-Sammelklage gegen Facebook zugestimmt. Facebook wurde vorgeworfen, ohne User-Erlaubnis, mittels Foto-Face-Tagging Scans ihrer Gesichter erstellt und gespeichert zu haben. Nun muss das soziale Netzwerk den Klägern 650 Millionen Dollar (umgerechnet rund 540 Millionen Euro) Entschädigung zahlen, berichtet TheGuardian.

Foto-Face-Tagging-Sammelklage brachte 650 Millionen US-Dollar

Mit dem Urteil erreichte Facebook die Beilegung einer 2015 im US-Bundesstaat Illinois eingereichten Sammelklage. Gemäß US-Bezirksrichter James Donato erzielten die Kläger eine der höchsten Vergleichszahlungen bei einer Datenschutzklage in den USA.

„In jedem Fall ist die Einigung in Höhe von 650 Millionen US-Dollar in dieser Sammelklage gegen biometrische Datenschutzbestimmungen ein Meilenstein. Sie ist eine der höchsten Vergleichssummen, die jemals für eine Datenschutzverletzung erreicht wurden. Sie wird jedem Kläger, der an einer Entschädigung interessiert ist, infolge mindestens 345 US-Dollar in die Hände geben. Insofern ist das ein großer Gewinn für die Verbraucher im heiß umkämpften Bereich der digitalen Privatsphäre“.

Jay Edelson, ein Anwalt aus Chicago, der die Klage eingereicht hatte, teilte der Chicago Tribune mit, dass die Schecks dann bereits innerhalb von zwei Monaten per Post eingehen könnten, insofern man gegen das Urteil keine Berufung einlegt.

Rechtsanwalt Jay Edelson betonte bereits im Januar 2020 zum Thema Foto-Face-Tagging.

„Biometrics ist einer der beiden Hauptschlachtfelder, zusammen mit Geolocation, die insofern unsere Datenschutzrechte noch für die nächste Generation definieren wird“

Damals hatte Facebook eine Vergleichszahlung von 550 Millionen US-Dollar vorgeschlagen. US-Bezirksrichter James Donato stimmte dem aber nicht zu. Der Betrag sei allerdings zu niedrig, meinte er.

Facebook teilte in einer Erklärung mit

„Wir freuen uns, dass wir eine Einigung erzielt haben, um diese Angelegenheit beenden zu können. Das liegt auch im Interesse unserer Community und in dem unserer Aktionäre.“

1,6 Millionen User schlossen sich Sammelklage an

In der Foto-Face-Tagging Klage hat man Facebook beschuldigt, gegen ein Datenschutzgesetz von Illinois verstoßen zu haben. Sie haben für das Foto-Face-Tagging keine Einwilligung eingeholt, bevor sie die Gesichtserkennungstechnologie zum Scannen der von den Benutzern hochgeladenen Fotos einsetzten, um Gesichter digital zu erstellen und zu speichern. Der Illinois Biometric Information Privacy Act gehört zu den strengsten Gesetzen dieser Art in den USA.

Klarnamenpflicht, Privacy Shield, Facebook, Max Schrems

Das Gesetz verlangt von Unternehmen, dass sie eine Genehmigung einholen, bevor sie Technologien wie die Gesichtserkennung zur Identifizierung von Usern einsetzen. Von dem Datenverstoß sind immerhin ca. 1,6 Millionen Facebook-Nutzer in Illinois betroffen. Das entspricht in etwa 22% der berechtigten Facebook-Nutzer in Illinois. Für sie hat das soziale Netzwerk dabei nach dem 7. Juni 2011 eine Gesichtsvorlage erstellt und gespeichert.

Beim Foto-Face-Tagging werden Bilder anhand von Tags in einem „virtuellen Ordner“ zusammengefasst. Unter Tags versteht man Stichwörter oder Suchbegriffe, die man infolge mit den Bildern verknüpft. Usern war es damit dann möglich, Freunde in Fotos zu markieren, die auf Facebook hochgeladen sind. Facebooks Foto-Face-Tagging-Software generierte automatische Vorschläge, die Scans zuvor hochgeladener Bilder verwendet, um Personen in neu hochgeladenen Aufnahmen zu identifizieren. Die automatisiert erstellten Vorschläge geschahen jedoch ohne User-Zustimmung. Facebook hat seit der Klage sein Foto-Tagging-System geändert.

Tarnkappe.info

 

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.