Facebook, Anzeigentool
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Facebooks Anzeigentool „ethnic affinities“ ermöglicht Rassismus

ProPublica hat festgestellt, dass es Facebook mittels Anzeigentool ermöglicht, bestimmte "ethnische Zugehörigkeiten" aus Anzeigen auszuschließen.

Die Recherche-Organisation ProPublica hat festgestellt, dass es Facebook mit ihrem Anzeigentool ermöglicht, bestimmte „ethnische Zugehörigkeiten“ aus ihrem Anzeigenpublikum auszuschließen. Für die Recherchen hat Pro Publica eine Mietannonce bei Facebook aufgegeben und mit „ethnic affinities“ die Zielgruppe eingeschränkt. Die Anzeige hat Facebook innerhalb von 15 Minuten freigegeben.

Anzeigentool ermöglicht rassistisches Werbe-Targeting

Eines der erfolgversprechenden Merkmale von Facebook für Werbekunden ist es, die Werbung zielgenau auf Benutzer, basierend sowohl auf ihren Interessen als auch der Demographie, ausrichten zu können. Zielgruppen werden dabei nach über 50.000 Kategorien definiert. Weiterhin kann man Anzeigen für bestimmte Benutzergruppen ausblenden. Diese Taktik nennt man im Branchenjargon Ausschlussmarketing. Jedoch gerade diese Option kann zu unerwarteten und sogar unerwünschten Ergebnissen führen.

Über die Einstellung „ethnic affinities“ erlaubt Facebooks Anzeigen-Buchungstool Werbekunden, ihre Anzeigen auch nach „ethnischer Affinität“ einzugrenzen. Damit ist es unter anderem möglich, Immobilienanzeigen vor Nutzern zu verbergen, die Facebook als „Hispanic“, „African American“ oder „Asian American“ klassifiziert hat. In den USA ist diese Praxis als rassistische Benachteiligung explizit illegal, sowohl für Immobilien- als auch für Stellenanzeigen. Die „ethnic affinities“ hat Facebook bereits vor zwei Jahren eingeführt.

Der prominente Bürgerrechtsanwalt John Relman äußerte sich zu den rassistischen Ausgrenzungsoptionen von Facebook gegenüber Pro Publica mit den Worten: „Das ist fuchtbar. Das ist eindeutig illegal. Das verletzt den Fair Housing Act.“.

Vorgehen wohl illegal

Der Fair Housing Act ist ein US-Gesetz von 1968, das es verbietet, Werbung und Angebote zu schalten, die mögliche Empfänger auf Basis von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religionszugehörigkeit oder anderer persönlicher Informationen diskriminieren. Verstöße gegen das Gesetz können mit Geldstrafen in Höhe von mehreren tausend US-Dollar geahndet werden.

Facebook rechtfertigt sich zu Vorwürfen zum Sachverhalt damit, dass es die eigenen AGBs verbieten, die Targeting-Möglichkeiten diskriminierend oder illegal einzusetzen: Steve Satterfield, Privacy und Public Policy Manager bei Facebook bekundete: „Wir stellen uns klar gegen einen Missbrauch unserer Plattform. Unsere Richtlinien verhindern, dass die Targeting-Funktionen in diskriminierender Weise verwendet werden und sind mit den Gesetzen im Einklang. Wenn wir Missbrauch feststellen, ergreifen wir umgehend Maßnahmen.“ Die „ethnic affinities“ seien wichtig, damit Werbetreibende etwa für Werbeeinschaltungen in Englisch Hispanics ausschließen könnten, um die Wirksamkeit mit Kampagnen in Spanisch vergleichen zu können. Das sei gängige Industriepraxis. „Ethnic affinities“ seien nicht dasselbe wie Rassenzugehörigkeit. Diese erhebt Facebook gar nicht, behauptet Satterfield weiter.

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.