p2p, Verbraucherzentrale, xing, p2p Abmahnung Verbraucherzentrale
p2p, Verbraucherzentrale, xing, p2p Abmahnung Verbraucherzentrale

P2P für E-Book-Download verwendet? Bloßes Abstreiten nutzlos

Das AG Charlottenburg verurteilte am 13. Februar eine Berlinerin, die abgestritten hat, die E-Books zu kennen, die sie per p2p verbreitet hat.

Das Amtsgericht Charlottenburg verurteilte am 13. Februar 2018 unter dem Az. 206 C 452/17 eine Berlinerin, die abgestritten hatte, die Bücher zu kennen, die sie nach Angabe der Kanzlei Waldorf Frommer illegal im Internet via p2p zum Download angeboten haben soll. Außerdem war sie davon überzeugt, dass die Ermittlung ihrer Person als Anschlussinhaberin über mehrere Tage hinweg fehlerhaft war. Geholfen hat ihr das wenig.

Filesharing via P2P ohne VPN ist gefährlich

Die Kanzlei Waldorf Frommer hatte im August 2016 im Auftrags eines Verlages eine Berlinerin abgemahnt, weil sie in einer P2P-Tauschbörse E-Books illegal verbreitet haben soll. Der Leipziger IT Dienstleister ipoque GmbH hatte im Vorfeld die Teilnahme der Frau am Transfer der fraglichen Werke festgestellt. Der zuständige Internet-Anbieter ordnete ihre wechselnde IP-Adresse an neun unterschiedlichen Tagen der Beklagten zu. Die E-Books wurden per WLAN über ihren Router verbreitet. Nach Erhalt einer Abmahnung in Gesamthöhe von 1.090 Euro ging die Abgemahnte vor Gericht. Die mündliche Verhandlung fand am 26.01.2018 statt.

Reines Abstreiten vor Gericht nicht ausreichend

Das Gericht hat die Frau verurteilt. Die Abgemahnte hatte beim AG Charlottenburg niemanden Drittes genannt, der für die Urheberrechtsverletzungen via p2p infrage gekommen wäre. Die Aussage, dass sie die Bücher nicht kannte, die sie verbreitet haben soll, reichte dem Gericht nicht aus. Auch ihr Einwand, dass die Ermittlung ihrer Person als Anschlussinhaberin wiederholt fehlerhaft war, wurde vom Amtsgericht Charlottenburg nicht anerkannt. Laut Urteil wurden von ihr keine Gründe für die falsche Ermittlung vorgetragen. Die vielen unterschiedlichen IP-Adressen, die über neun Tage hinweg immer wieder auf sie als Anschlussinhaberin verwiesen haben, waren am Ende für das Gericht ausreichend.

Die Berlinerin muss nun neben den Prozesskosten außerdem 1.441,49 Euro plus Zinsen in Höhe von fünf Prozent seit dem 05.08.2016 zahlen und auch die außergerichtliche Kostennote von Waldorf Frommer in Höhe von 123,51 Euro nebst Zinsen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Jeder VPN-Anbieter kostet nur den Bruchteil einer Abmahnung

Wir halten fest. Wer via Peer-to-Peer Filesharing betreiben will, muss sich unbedingt absichern. Für diese gigantische Summe hätte sich die Berlinerin bis auf weiteres einen kostenpflichtigen VPN-Anbieter leisten können. Wie man diesem Fall entnehmen kann, ist es sehr riskant vor Gericht zu behaupten, dass man für die fraglichen Transfers nicht verantwortlich ist. Den Richtern in Charlottenburg erschien die Beweislage wohl etwas zu dünn, dass beim IT Dienstleister oder dem Internet-Provider wiederholt etwas falsch gelaufen sein soll.

Aber wer weiß, vielleicht entscheidet das nächste Gericht bei einer ähnlichen Ausgangslage wieder ganz anders. Dann wird natürlich nicht Waldorf Frommer, sondern die gegnerische Kanzlei über ihren Sieg vor Gericht berichten.

Tarnkappe.info

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.