Digital Services Act
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Digital Services Act: EU-Kommission stellt Reform-Vorschläge vor

Die EU-Kommission will mit neuer Gesetzesinitiative, dem Digital Services Act und dem Digital Markets Act, die E-Commerce-Richtlinie ablösen.

Die Europäische Kommission stellte gestern ein umfangreiches Gesetzespaket für Digitalplattformen vor. Im Rahmen einer großen Reform umfassen Digital Services Act (DSA) sowie Digital Markets Act (DMA) Regulierungsmaßnahmen, die vor allem internationale Digitalkonzerne betreffen. Laut EU-Kommission will man Verbraucher und ihre Grundrechte im Internet künftig besser schützen.

Digital Services Act & Digital Markets Act sollen Verbraucherschutz gewährleisten

Digital Services Act

Bildquelle: ChequeredInk, thx! (Pixabay Lizenz)Mit zwei größeren Gesetzespaketen, dem Digital Services Act (DSA) sowie dem Digital Markets Act (DMA), will man vor allem für „sehr große Plattformen“, mit mindestens 45 Millionen Usern, neue Regeln einführen. Reform-Vorschläge sollen sich hierbei u.a. auf Hatespeech, Desinformation im Netz, Vorschriften für Onlinewerbung und für digitale Startups als einheitliche Richtlinie für ganz Europa erstrecken. Der Digital Services Act (DSA) soll hierbei die seit dem Jahr 2000 bestehende E-Commerce-Richtlinie ablösen, angepasst an die neuen Gegebenheiten. Zudem will man die teilweise unterschiedlichen Regeln für Online-Plattformen europaweit harmonisieren. Angestrebt wird eine Wettbewerbs-Sicherung auf den digitalen Märkten sowie die Macht-Begrenzung besonders dominanter Plattformen.

Falls sich Plattformen nicht an die neuen Regeln, in Bereichen, wie Werbetransparenz, Entfernung illegaler Inhalte und Datenzugang, halten, drohen mit dem Digital Services Act Bußgelder in Höhe von bis zu sechs Prozent des Jahreseinkommens eines Unternehmens. Sowohl für die Einreichung „unrichtiger, unvollständiger oder irreführender Informationen“, als auch für das Versäumnis, „eine On-Site-Prüfung durchzuführen“ werden weitere Sanktionen fällig. Diese sind auf ein Prozent des Jahreseinkommens festgesetzt. Der Digital Services Act legt insbesondere „neue Verfahren für die schnellere Entfernung illegaler Inhalte“ fest. Zudem soll er den „umfassenden Schutz der Grundrechte der Nutzer im Internet gewährleisten„.

Der Digital Markets Act hingegen wird vorbeugende Gebote zum Inhalt haben sowie ein „Marktuntersuchungstool“ einführen. Mit diesem will man wettbewerbswidriges Verhalten der Plattformen aufdecken. Mit dem Digital Markets Act will man weiterhin insbesondere die negativen Folgen abschwächen, die sich aus dem Handeln großer Plattformen, der sogenannten „Torwächter“, ergibt. Diesbezüglich führt der Vorschlag der EU-Kommission neue Bußgeldtatbestände ein und umfasst die Möglichkeit, Marktuntersuchungen vorzunehmen.

Kommissions-Vizepräsidentin Margrethe Vestager erläutert

„Beide Vorschläge, der Digital Services Act (DSA) sowie der Digital Markets Act (DMA), dienen einem Ziel. Wir sorgen dafür, dass wir – als Nutzer – Zugang zu einer breiten Palette von sicheren und Produkten und Diensten im Internet haben. Und die Unternehmen sollen in Europa frei ihrer Geschäftstätigkeit im Online-Raum nachgehen und in einen fairen Wettbewerb treten können, so wie sie es auch außerhalb des Internets tun. Das ist ein und dieselbe Welt. Wir sollten überall auf sichere Weise einkaufen und auf Nachrichten, die wir lesen, vertrauen können. Denn was offline illegal ist, ist auch online illegal.“

Europäische Union, Vorratsdatenspeicherung

Europäische UnionCDU-Politiker Axel Voss gehen die Vorschläge noch nicht weit genug. „Die neuen Regeln müssen dazu beitragen, die Verbreitung illegaler Inhalte und Hass im Netz zu stoppen“. Allerdings sei das noch nicht hinreichend gesichert. Nötig wären vielmehr EU-weite Standards, wie Facebook oder Twitter mit illegalen Inhalten umgehen.

Linken-Fraktionschef Martin Schirdewan fordert „die Marktmacht der Monopole zu brechen und deren Geschäftsmodell zu ändern“.

Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter, erwartet, dass die EU ihre Bürger „vor Überwachungskapitalismus und Internetzensur schützen“ müsse. Dafür jedoch fielen die Vorlagen zu „industrienah“ aus.

Bis die neuen Regeln allerdings wirksam werden, müssen sich die EU-Staaten sowie das Europaparlament zum einen auf eine gemeinsame Linie einigen. Zum anderen muss man die Vorgaben dann in den jeweiligen Ländern entsprechend umsetzen.

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Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.