Wegen millionenschweren Rauschgifthandels im Darknet müssen sich demnächst zwölf Drogen-Dealer vor dem Bonner Landgericht verantworten.
Die Bonner Staatsanwaltschaft erhob am Freitag, den 02.08.2019 gegen zwölf Mitglieder einer Drogenbande Anklage. Wegen millionenschwerem, bandenmäßig durchgeführten Rauschgifthandel im Darknet werden die Verantwortlichen im Alter zwischen 23 und 45 Jahren voraussichtlich ab dem Herbst vor dem Landgericht Bonn zur Rechenschaft gezogen.
11.000 Pakete über das Darknet verkauft
Im Ergebnis aufwändiger Ermittlungen fanden die für den Fall zuständigen Beamten heraus, dass eine Bande von Drogen-Dealern innerhalb der kurzen Zeitspanne von nur sieben Monaten in insgesamt 11.000 Fällen 83 Kilo Drogen, wie Marihuana, Cannabis und Ecstasy, im Gesamtwert von rund 1,3 Millionen Euro im Darknet verkauft haben. Ihre illegale Ware boten sie unter Nutzung verschiedener Accounts auf diversen Marktplätzen feil, die Bezahlung erfolgte in Bitcoins. Zwei Lagerhallen in Bonn und Sankt Augustin dienten als Umschlagplatz. Hier wurden die Drogen abgepackt, adressiert und verschickt.
Nach Razzia erfolgten Festnahmen
Eine Razzia in Siegburg führte im Oktober 2018 schließlich zur Festnahme der Verdächtigen. Bei den Hausdurchsuchungen konnte Rauschgift in allen Geschmacksrichtungen, professionelle Drogenwerkstätten mit Feinwaagen, Handschuhe, Vakuumiergeräte sowie Pappkartons mit Luftpolsterbriefumschlägen konfisziert werden. Wie der general-anzeiger-bonn berichtete, wurde zudem noch ein besonders skurriler Fund sichergestellt, nämlich ein künstlicher Penis „Screeny-Weeny“, der genutzt wird, um bei Drogenkontrollen saubere Urinproben abzugeben. Den hat man offenbar auch über das Darknet verkauft.
In den Fall sollen noch bis zu weitere 20 weitere Personen involviert sein, wobei gegen einige Täter noch Ermittlungen laufen. Diese waren als Kuriere unterwegs, um die versandfertigen Lieferungen, täglich über 200 Stück, in Briefkästen in der gesamten Region zu verteilen. Die fünf Hauptverantwortlichen befinden sich derzeit noch in U-Haft.
Banaler, folgenschwerer Fehler wurde Drogendealern zum Verhängnis
Zwar agierten die Drogen-Dealer im Darknet mit großer Professionalität. Die Verkaufsstruktur war, auch zum Schutz der Kunden, verschlüsselt. Dennoch schützten sie die eigenen Vorsichtsmaßnahmen nicht vor einem banalen Fehler. Eine nicht ausreichend frankierte Postsendung brachte die Ermittlungsbeamten auf ihre Spur. Demnach hatten die Dealer als Adresse wahllos aus der Region herausgegriffene Unternehmen benannt. Als die Sendung wegen nicht ausreichender Frankierung zurück an den Absender, eben eine solche ausgewählte Firma, ging, wendete sich diese wegen der in ihrer Postsendung enthaltenen Drogen an die Polizei. Die Ermittler folgten der Spur der Postboten. Deren Observierung führte die Beamten schließlich zu den Hauptbeteiligten der Bande.
Bei Vernehmung 10.000 Käufer-Adressen offengelegt
Bei den Vernehmungen im Vorfeld der Prozesse sollen gemäß Berichterstattung einige Angeklagte zu den Vorwürfen geschwiegen haben, einige zeigten sich hingegen kooperativ. Einer von ihnen legte den Beamten die Klar-Adressen von rund 10.000 Käufern offen, einschließlich ordentlich aufgelisteter Bestellungen.
Darknet – weitere Prozesse folgen…
Wie Gerichtssprecher Edgar Panizza mitteilt, erfolgt aus verfahrenstechnischen Gründen eine Aufteilung der zahlreichen Beteiligten. So finden Verfahren in drei gesonderten Prozessen vor der 3., 5. und 10. Großen Strafkammer statt. Anklage erhoben hatte die bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelte Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW.
Foto InstagramFOTOGRAFIN, thx!
Tarnkappe.info