CCCam-Service.com: Sofern man bei der Transaktion keinen verräterischen Betreff eingegeben und im Polizeipräsidium nichts ausgesagt hat, kann man hoffen, demnächst ein Schreiben von der zuständigen Staatsanwaltschaft mit der Einstellung des strafrechtlichen Verfahrens zu erhalten.
Die ersten Schreiben an die mutmaßlichen Nutzer des illegalen Cardsharing-Anbieters CCCam-Service.com sind schon rausgegangen. Die zuständige Staatsanwaltschaft teilt darin den Verdächtigen mit, dass man ihr Verfahren nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) einstellen musste. Der Tatnachweis für eine Anklage konnte schlichtweg nicht erbracht werden. Diese Form der Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft entspricht dem Freispruch einer Gerichtsverhandlung. Zu einer strafrechtlichen Klage kann es in dieser Angelegenheit folglich sobald nicht mehr kommen.
CCCam-Service.com mittlerweile offline

Auszug eines geschwärzten Schreibens des beauftragten Rechtsanwaltes. Der Tatnachweis konnte nicht erbracht werden.
Verdächtigen muss Nutzung nachgewiesen werden
Entscheidend ob das Verfahren eingestellt wird, ist offenbar, ob man bei der BTC-Transaktion einen Betreff eingegeben hat, der die illegale Nutzung von CCCam-Service.com vermuten lässt. Doch selbst das wäre noch immer kein Beweis. Einen illegalen Anbieter zu bezahlen, ist an sich legal. Die Staatsanwaltschaft muss den Verdächtigen nachweisen, dass sie das Angebot auch tatsächlich in Anspruch genommen haben.
Die ganzen Vorladungen dienten wahrscheinlich dem Versuch, die gesammelten Indizien in Beweise umzuwandeln. Soll heißen: Die Verdächtigen sollten dazu angehalten werden, ihre Straftaten im Polizeipräsidium freiwillig einzugestehen. Von daher wäre es unklug gewesen, den Termin wahr zu nehmen oder gar eine Aussage zu machen.
Zivilrechtliche Verfahren unwahrscheinlich
Ebenso besteht laut Schreiben noch rein theoretisch die Möglichkeit, dass es noch zu zivilrechtlichen Verfahren kommen wird. Die Rechteinhaber (hier: Betreiber der Pay-TV-Sender) warten aber im Regelfall den Ausgang der strafrechtlichen Ermittlungen ab. Im Fall einer Verurteilung hätten sie genügend Beweise, um ihrerseits Schadenersatzansprüche etc. zu beantragen. Da hier das Verfahren eingestellt wurde, dürfte auch zivilrechtlich nichts mehr passieren.
Tarnkappe.info