staatstrojaner, BKA
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BKA: Staatstrojaner-Kosten beliefen sich auf ca. sechs Millionen Euro

Das BKA hat fast sechs Millionen Euro ausgegeben, um ihre umstrittene Schadsoftware für eine Online-Durchsuchung entwickeln zu lassen.

Insgesamt 5,77 Millionen Euro hat das BKA für das Programmieren von zwei aktuell einsatzbereiten Staatstrojanern (Remote Communication Interception Software“ (RCIS)) ausgegeben. Davon entfielen zwei Drittel auf Personalkosten und ein Drittel auf Sachkosten. Die Prüfung durch den Dienstleister TÜViT habe erneut rund 186.000 Euro gekostet. Das geht aus den Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen der Grünen, Linken und der FDP hervor, die nicht als öffentlich, sondern als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft wurden. Diese Dokumente liegen netzpolitik.org vor. Sie wurden dort veröffentlicht.

Schadsoftware des BKA kostet sechs Millionen Euro

Anlass für die sieben kleinen Anfragen der Oppositionsparteien im Parlament zur Nutzung von Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung war der vor rund einem Jahr im Bundestag beschlossene mögliche Einsatz von Staatstrojanern, auch jenseits der Terrorismusfahndung. Auf einige der Frage wurden die Antworten verweigert. Aus den Veröffentlichungen geht hervor, dass die Überwachungssoftware jeweils zur Hälfte bei der Verfolgung von Straftaten und bei der allgemeinen Gefahrenabwehr zum Einsatz kommt. Seit diesem Jahr ist auch FinFisher zum Einsatz für das BKA freigegeben. Nach einer Quellcodeprüfung durch die Firma CSC Deutschland Solutions hat das Innenministerium den Betrieb am 30. Januar gestattet.

Quellen-TKÜ mittels Bundestrojaner

Laut netzpolitik.org hat das BKA zwar drei neue Staatstrojaner zur Verfügung, die jedoch alle noch nicht zum Einsatz kamen. Das BKA hätte elf mal den Staatstrojaner verwendet. Allerdings nicht, seit der Enttarnung von DigiTask 2011. Das gilt ausschließlich für abgeschlossene Verfahren. Zu laufenden Vorgängen gibt die Bundesregierung keine Auskunft. So kam jeweils einmal die Quellen-TKÜ bei der Verfolgung dieser Straftaten zum Einsatz. „Bildung terroristischer Vereinigungen“, bei schwerem Raub, bei Geldwäsche beziehungsweise Betrug, bei der Computersabotage und bei einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Weitere sechs Mal hat man Staatstrojaner zur Gefahrenabwehr verwendet. Je drei Mal als „Quellen-TKÜ“ und „Online-Durchsuchung“. Dabei ist unbekannt, welche Gefahren man abgewehrt hat und ob die Maßnahmen erfolgreich waren.

Bei einer Messenger-Überwachung ohne Trojaner gab man an, dass das heimliche Hinzufügen eines weiteren Gerätes zu einem Chat, wie es das BKA beim Messenger Telegram durchführt hat, bis 2017 in 22 Ermittlungsverfahren eingesetzt wurde, davon je elf im Jahr 2016 und neun im Jahr 2017. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hätte 45 Mal bei Messengern heimlich mitgehört, Bundespolizei und Zoll noch nicht.

Kritik von den Grünen und der Linke

Nicht nur Konstantin von Notz, Stellvertretender Vorsitzender im Parlamentarischen Kontrollgremium und Mitglied im Innenausschuss für die Grünen im Bundestag, zeigte sich unzufrieden über die Antworten. Auch Martina Renner, Mitglied im Innenausschuss für die Linke im Bundestag, und weitere Oppositionspolitiker übten Kritik. Konstantin von Notz führt gegenüber netzpolitik.org aus. „Die wiederholte Nicht-Beantwortung unserer drängenden Fragen in einem verfassungsrechtlich extrem heiklen Feld ist ein echter, handfester Skandal, da so parlamentarische Kontrolle bewusst durch die Bundesregierung verunmöglicht wird.

Foto Couleur, thx! (CC0 1.0 Public Domain)

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.