Fluggastdaten
Fluggastdaten

Beschluss des Bundeskabinetts: Speicherung von Fluggastdaten

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, den Entwurf eines Gesetzes über die Verarbeitung von Fluggastdaten.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (15.02.2017) einen Gesetzentwurf auf den Weg durch den Bundesrat und den Bundestag gebracht. Damit will man die umstrittene EU-Richtlinie umsetzen. Konkret get es um den Entwurf eines Gesetzes über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/681.

Deutschland will auch die Fluggastdaten sammeln

Im Frühjahr 2016 hatte die EU einheitliche Regeln beschlossen. Danach verpflichtet man die Fluggesellschaften, Passagierdaten zu Flügen in die EU oder aus der EU an die Sicherheitsbehörden zu übermitteln. Die Sicherheitsbehörden können diese dann überprüfen und unter engen Voraussetzungen austauschen. Die EU-Vorgaben zur fünfjährigen Flugpassagierdatenspeicherung will man nun ins nationale Recht implementieren.

Ab Mai 2018 will der Staat auch hier in Deutschland nach dem Beispiel der USA oder Großbritannien Flugpassagierdaten sammeln. Diese gleicht man dann automatisiert mit Fahndungs- und Anti-Terror-Dateien ab und wertet sie anderweitig aus. Insgesamt will man 60 Datenkategorien erfassen. Dazu zählen u.a. Anschrift, Telefonnummer, Reiseweg und -daten, womöglich auch Kreditkarteninformationen, Essenswünsche, E-Mail- und andere Kontaktadressen sowie eventuelle Vielfliegernummern.

Wer in Zukunft also von oder nach Deutschland fliegt, dessen Daten werden gespeichert. Wobei es völlig egal ist, ob man Linien- oder Charterflüge bucht. Denn alle Flüge sind von dem neuen Gesetz betroffen. Der Gesetzentwurf ermöglicht die Verwendung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Record-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität. Diese Daten darf man dann auch mit ausländischen Behörden innerhalb Europas austauschen.

Behörden sollen Daten 4,5 Jahre aufbewahren

Laut Richtlinie müssen die Passenger Name Records (PNR) zunächst für sechs Monate „unmaskiert“ und danach viereinhalb Jahre ohne direkten Personenbezug gespeichert werden. Allerdings sollen die Daten auch im zweiten Stadium „re-identifiziert“ werden können. Als nationale PNR-Zentralstelle ist das Bundeskriminalamt (BKA) vorgesehen. Es ist befugt, Informationen an andere Sicherheitsbehörden einschließlich der Geheimdienste weitergeben zu dürfen.

Für Bundesinnenminister Thomas de Maizière ergibt sich die Notwendigkeit einer Speicherung von Fluggastdaten aus der Tatsache heraus, dass Terroristen und Schwerkriminelle nicht vor Grenzen haltmachen: „Um Straftaten zu verhindern oder jedenfalls aufzuklären, müssen wir daher wissen, wer wann die Grenzen des Schengenraumes überschreitet. Und wir müssen gegebenenfalls auch rückblickend nachvollziehen können, wer wann auf dem Luftweg zu uns gekommen ist.“ Der CDU-Politiker nannte die Fluggastdaten-Speicherung einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit in Europa. Nun beginnt das parlamentarische Verfahren für die Pläne. Laut Bundesinnenministerium arbeitet man schon daran, ein spezielles Informationssystem aufzubauen, mit dem man diese Fluggastdaten verarbeiten und weitergeben kann.

Allein das Einrichten des Fluggastdaten-Informationssystems wird laut Regierung 78 Millionen Euro kosten. Dazu kommen sollen 65 Millionen Euro jährliche Betriebskosten. Aber auch die Luftfahrtunternehmen werden schätzungsweise bis zu 3,96 Millionen Euro aufwenden müssen.

Bildquelle: Unsplash, thx! (CC0 Public Domain)

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.