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Wolfgang Sobotka: grünes Licht für Speicherung von Daten Zugreisender

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) gab bekannt, dass nach Fluggastdaten neben Belgien nun auch Österreich die Daten von Zugreisenden erfassen will.

Die EU-Innenminister berieten an diesem Donnerstag (26.01.2017) bei einem informellen Treffen in Maltas Hauptstadt Valletta über Reformen des europäischen Asylsystems. Am Rande dieses Treffens gab Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) bekannt, dass nach Fluggastdaten neben Belgien nun auch Österreich die Daten von Zugreisenden erfassen will, berichtet futurezone.at.

Wolfgang Sobotka gibt grünes Licht

Am Donnerstag teilte Wolfgang Sobotka mit, dass man die Informationen von Reisenden „auch bei Schiff-, Zug-, bei allen Grenzeintritten“ sammeln wolle. Solche Daten werden von den USA bereits bei Flugreisen in die Vereinigten Staaten oder zurück nach Europa gespeichert. Die EU will bis zum Frühjahr 2018 ein adäquates System auch für Flugpassagiere in Europa einführen. Die Behörden hätten dann Zugriff auf diese gespeicherten Reisedaten und -routen, Gepäckangaben und Angaben zu Zahlungsarten bei Verfolgung terroristischer Straftaten und schwerer Kriminalität.

Neben Name, Adresse, Sitzplatz und Flugnummer werden allerdings auch weitere Daten in einer zentralisierten Datenbank zusätzlich gleich noch mit aufgenommen. So speichert man unter anderem auch Angaben zu den Essenspräferenzen, die Rückschlüsse auf sensible Informationen, wie etwa die Religionszugehörigkeit, zulassen. Ebenso werden Vorgänge rund um die Flugbuchung, wie Hotels oder Mietautos sowie Kreditkarteninformationen festgehalten.

Belgien will bald nachziehen

Belgien will künftig gleichermaßen das System auf den Landverkehr ausweiten und Reiseverkehrsunternehmen verpflichten, ab dem kommenden Jahr Informationen von Passagieren auf internationalen Verbindungen zu speichern – nicht nur bei Flugreisen, sondern zusätzlich im Bahn-, Bus- und Schiffsverkehr. Der deutsche Innenminister Thomas de Maizière meinte dazu, Deutschland wolle die EU-Regelung bald in nationales Recht übertragen. Die Sammlung von Fluggastdaten sei „ein großer Sicherheitsgewinn“.

Sobotka beantwortete die Frage, wer den Vorstoß Belgiens unterstütze mit der Feststellung. „Das ist Österreich und Belgien und auch die Kollegen, die herumgestanden sind, haben dem zugestimmt.“ Eine solche Regelung würde aber voraussichtlich erst nach 2018 in Kraft treten, wenn die EU-Richtlinie zur Speicherung von Fluggastdaten umgesetzt sein müsse.

Verstoß gegen die Grundrechte

Kritiker sehen schon in der anlasslosen und massenhaften Speicherung der Daten von Flugreisenden einen Verstoß gegen die Grundrechte. Ob das belgische System mit europäischem Recht vereinbar sei, bleibe abzuwarten.

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.