VDS: Mecklenburg-Vorpommern fordert Mindestspeicherpflicht

Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) fordert im Bundesrat eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung.

Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) fordert im Bundesrat eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS). Dazu solle die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für eine Mindestspeicherpflicht vorbereiten. Als Gründe werden der Kampf gegen Kindesmissbrauch und Rechtsextremismus angeführt.

Stimmen, die sich für eine Vorratsdatenspeicherung aussprechen, werden zunehmend lauter. So soll vor dem Hintergrund des Kampfes gegen Kinderpornografie und Rechtsextremismus auf Antrag Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) der Bundesrat die Bundesregierung bereits vor einer anstehenden Klärung durch den EuGH dazu veranlassen, die Einführung einer „verfassungsrechtlichen und europarechtskonformen“ Mindestspeicherpflicht vorzubereiten.

In einer im Entschließungsantrag enthaltenen Begründung heißt es, dass die Identifizierung von Personen im Internet im Kampf gegen Kinderpornografie und rechtsextremistische Straftaten zu häufig an der Realität scheitern würde. Allein im Jahr 2017 ließen sich ca. 8.400 Verdachtshinweise nicht aufklären, „da die jeweiligen deutschen IP-Adressen mangels Umsetzung der Mindestspeicherpflichten keinen konkreten Personen mehr zugeordnet werden konnten“, so informiert Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller (CDU).

Auch der Deutsche Richterbund (DRB) geht mit dem Vorstoß Mecklenburg-Vorpommerns konform. Sven Rebehn, DRB-Bundesgeschäftsführer, bekräftigt gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) am Freitag:

„Die Bundesregierung sollte ihre EU-Ratspräsidentschaft dazu nutzen, die Arbeiten an einer europäischen Lösung voranzutreiben, um nach dem bevorstehenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Frage der Mindestspeicherfristen rasch reagieren zu können. Ein Zugriff auf die Datenspuren Verdächtiger kann gerade in Fällen von Kinderpornografie helfen, Täter-Netzwerke schneller aufzudecken und fortgesetzten Missbrauch zu verhindern.“

Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag, kommentierte bei netzpolitik.org:

„Bis heute gibt es, trotzt größter Bemühungen von CDU/CSU und SPD keine rechtskonforme Vorratsdatenspeicherungen. Höchste Gerichte haben die Tür längst zugemacht. Die GroKo hat nur ein Ziel: Von den massiven Versäumnissen im Kampf gegen sexuelle Missbrauchsdarstellungen abzulenken. Das ist ein rechts- und innenpolitisches Armutszeugnis und hilft niemandem.“

Vorratsdatenspeicherung bis zur Klärung durch EuGH ausgesetzt

Eigentlich wären die Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste genötigt gewesen, spätestens ab dem 01.07.2017 die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) nach §§113a-g des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zu erfüllen und umzusetzen. Dies würde eine Speicherpflicht der Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger für zehn Wochen und der Standortdaten für einen Monat beinhalten.

Diese Daten hätten sie bereithalten müssen, falls Behörden darauf zugreifen wollten. Jedoch ist es dem Münchener Provider Spacenet gelungen, dies gerichtlich anzufechten. Mit Unterstützung des IT-Branchenverbands Eco hat das Unternehmen erfolgreich gegen die Vorgaben der Bundesnetzagentur geklagt. Die Bundesnetzagentur legte dagegen Sprungrevision ein, über die nun in Leipzig verhandelt wird.

Am 20.04.2018 hat auch das Verwaltungsgericht (VG) Köln entschieden, dass die Deutsche Telekom nicht verpflichtet ist, im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung die Telekommunikationsverbindungsdaten ihrer Kunden zu speichern. Mit dieser Entscheidung gab das VG einer Klage des Bonner Konzerns statt. Laut dem Gericht verstößt der entsprechende Paragraf (§ 113a und b) im deutschen Telekommunikationsgesetz gegen das Europarecht. Bis zur endgültigen Klärung ist der Rechtsstreit zwischen der Bundesnetzagentur und der Telekom sowie dem Internetprovider SpaceNet ausgesetzt.

Ist deutsche Lösung mit europäischen Grundrechten vereinbar?

Trotz des EuGH-Urteils vom Dezember 2016, indem das Gericht feststellte, dass die EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung gegen Grundrechte verstößt und man das Vorhaben daraufhin stoppte, sieht die Bundesregierung darin keine offensichtliche Rechtslage. Die EuGH-Entscheidung von 2016 bezog sich auf die Praxis in Schweden und Großbritannien. Die deutschen Regelungen wären im Vergleich dazu reduziert, erklärte das Bundesverwaltungsgericht.

In Deutschland wäre die vorgeschriebene Speicherdauer kürzer. Zudem wäre auch der Schutz der gespeicherten Daten sowie der Zugang zu ihnen strenger geregelt. Der EuGH soll demnach vor diesem Hintergrund endgültig klären, ob die deutsche Vorratsdatenspeicherung gegen europäisches Recht verstößt. Denn damit wäre sie auch von den EuGH-Grundsatzentscheidungen betroffen.

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.