Netzneutralität, Telekommunikationsgesetz
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Telekommunikationsgesetz enthält nun Bußgeldregelungen

Änderung des Telekommunikationsgesetzes beinhaltet nun Bußgeldregelungen: Bei Verstößen gegen Netzneutralität werden Anbieter künftig zur Kasse gebeten.

Die Bundesregierung hat kürzlich eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen. Neu darin aufgeführt werden nun Bußgeldregelungen, die künftige Geldstrafen gegen Netzbetreiber bei bestimmten Verletzungen der Netzneutralität nach sich ziehen können. Quelle dieser Ankündigung ist der Blog netzpolitik.org.

Telekommunikationsgesetz verpflichtet zur Netzneutralität

Sollten sich Anbieter in Zukunft nicht an die Verordnungen halten und den Datenverkehr unzulässig beschränken, werden bis zu 500.000 Euro Strafe fällig. Gemeint sind auch Verstöße wie das Einsetzen von Verkehrsmanagementmaßnahmen, die etwa einzelne Anwendungen diskriminieren oder nicht verhältnismäßig sind.

Bei nicht ordnungsgemäßen Informationen des Anbieters gegenüber dem Kunden über die tatsächliche Geschwindigkeit des Internetzugangs, müssen Netzbetreiber dann bis zu 100.000 Euro zahlen. Die Geschwindigkeit kann in der Praxis von der vertraglich vereinbarten Geschwindigkeit abweichen. Fällig wird die Strafe auch, wenn sich Anbieter über „vertragsgemäße Beschränkungen des offenen Internetzugangs“ ausschweigen.

Es bleibt nun der Bundesnetzagentur, der für Deutschland zuständigen Regulierungsbehörde, überlassen, zu kontrollieren, ob gegen die Vorgaben der EU-Verordnung verstoßen wird. Die Bundesnetzagentur muss dann bei Verletzungen vom Telekommunikationsgesetz gegebenenfalls Sanktionen verhängen.

Potenzielle Strafen bei Verstößen gegen die Netzneutralität fallen in den Niederlanden deutlich höher aus. Anders als bei uns wurden dort auch Praktiken wie Zero Rating eine klare Absage erteilt. Abschrecken sollen zudem wirklich drohende Bußgelder, die die Regulierungsbehörde ACM bei jeglichen Verstößen gegen die Netzneutralität verlangen kann. Es geht um Beträge von bis zu 450.000 Euro oder bis zu zehn Prozent des Umsatzes. Natürlich werden sich die Anbieter bei solchen immensen Summen ihr Vorgehen mehrfach überlegen. Zu überdenken wäre, ob Verstöße gegen die Verordnung diese Strafe wohl wert sind.

Fazit

Im direkten Vergleich mit den Niederlanden sieht die Sachlage bei uns hingegen schon völlig anders aus. Denn den großen Internet-Providern dürften die verhältnismäßig geringen Gebühren kaum wehtun. Thomas Lohninger von österreichischen AKVorrat (nennt sich später epicenter works) meinte zu unserer Bußgeldregelung: „De facto hat die Bundesregierung damit Netzneutralität aufgegeben. Die Telekom zahlt diese Strafen aus der Portokasse!“ Tatsächlich konnte die Telekom Deutschland GmbH im Jahr 2015 einen Umsatz von 22,4 Milliarden Euro verbuchen, während das Mutterunternehmen Deutsche Telekom AG einen Konzernüberschuss von 4,1 Milliarden Euro verkündete. Von daher bleibt abzuwarten, wie viel das neue Telekommunikationsgesetz hierzulande bringen wird.

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.