Kommentare zu folgendem Beitrag: Telekommunikationsgesetz enthält nun Bußgeldregelungen
Kommentar von Bachsau am 09.08.2016 15:03:
In Deutschland haben Kuschelstrafen gegen Unternehmen leider Tradition und sind mehr als Rechtsbeugungsgebühr zu verstehen. Ist ja jetzt bei VW nicht anders.