Mann schaut auf sein Smartphone mit fest verbautem und schon wieder leerem Akku (Symbolbild)
Mann schaut auf sein Smartphone mit fest verbautem und schon wieder leerem Akku (Symbolbild)
Bildquelle: vadimphoto1@gmail.com, Lizenz

Akku fest verbaut: In Smartphones bleibt das wohl vorerst so

Der im Smartphone fest verbaute Akku sollte mit der Batterieverordnung der EU eigentlich Geschichte sein. Wenn es nicht diese Ausnahme gäbe.

In den allermeisten Smartphones ist der Akku heutzutage fest verbaut. Zum Ärgernis der Anwender – begrenzen die Energiespeicher doch oftmals die Lebenserwartung dieser Geräteklasse. Eine neue Batterieverordnung der EU sollte damit aufräumen. Doch leider scheint sie ihr Ziel zu verfehlen.

In vielen Geräten darf der Akku bald nicht mehr fest verbaut sein

Eigentlich sieht die neue Batterieverordnung der EU für Geräte mit integriertem Energiespeicher vor, dass sich dieser vom Anwender selbst austauschen lässt. Doch neuen Erkenntnissen zufolge scheint es ausgerechnet für Smartphones und Tablets eine Ausnahmeregelung zu geben.

Die erst im vergangenen Dezember von den EU-Mitgliedsstaaten beschlossene Verordnung sieht vor, dass nach einer Übergangszeit von 42 Monaten sämtliche Geräte, in denen der Akku fest verbaut ist, vom Markt verschwinden. Ausnahmen gelten lediglich für medizinische oder vornehmlich in feuchten Umgebungen eingesetzte Technik.

Wie Heise berichtet, müsse der Austausch der Energiespeicher in allen anderen Geräteklassen für jedermann “mit handelsüblichen Werkzeugen“ sowie „ohne Einsatz von Hitze oder Lösungsmitteln” möglich sein. Bisher ging man davon aus, dass demnach auch Akkus von Smartphones und Tablets nicht mehr fest verbaut sein dürfen.

Ökodesign-Richtlinien haben Priorität gegenüber der Batterieverordnung

Doch im Rahmen “spezifischer Bestimmungen zur Gewährleistung eines höheren Schutzniveaus für die Umwelt und die menschliche Gesundheit” sieht Artikel 11 der neuen Batterieverordnung gewisse Ausnahmeregelungen vor. Diese erlauben es den Herstellen unter bestimmten Umständen weiterhin, Geräte zu verkaufen, bei denen der Akku fest verbaut ist.

Laut Heise räumt die EU-Kommission den kurz zuvor verabschiedeten Ökodesign-Regeln eine höhere Priorität ein. Auf diese für Smartphones und Tablets geltenden Richtlinien einigten sich die Mitgliedsstaaten schon im November 2022.

Demnach könne der Hersteller selbst entscheiden, ob er in einem Smartphone oder Tablet den Akku fest verbaut. In diesem Fall sei er jedoch dazu verpflichtet, das Gerät staub- und wasserdicht auf den Markt zu bringen.

Zugleich müsse er infolgedessen gewisse Mindestanforderungen hinsichtlich der Lebenserwartung des Energiespeichers einhalten. Nach 500 Ladezyklen fordern die Ökodesign-Regeln eine Restkapazität von 83 Prozent – nach 1000 Zyklen 80 Prozent.

Da gerade Geräte höherer Preisklassen diese Anforderungen längst erfüllen, ist wohl vorerst nicht davon auszugehen, dass sich diesbezüglich irgendetwas ändert. Damit dürfte der Akku Deines nächsten Smartphones auch in Zukunft fest verbaut bleiben. Alles für “die Umwelt und die menschliche Gesundheit”.

Über

Marc Stöckel hat nach seiner Ausbildung zum IT-Systemelektroniker und einem Studium im Bereich der technischen Informatik rund 5 Jahre als Softwareentwickler gearbeitet. Um seine technische Expertise sowie seine Sprachfertigkeiten weiter auszubauen, schreibt er seit dem Sommer 2022 regelmäßig Artikel zu den Themenbereichen Software, IT-Sicherheit, Datenschutz, Cyberkriminalität und Kryptowährungen.