Twitter-Direct Messages
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VG Berlin: BMI muss Twitter-Direct Messages herausgeben

Das Verwaltungsgericht Berlin entschied am Mittwoch, dass das BMI Twitter-Direct Messages, auf Anfragen öffentlich zugänglich machen muss.

Über eine Grundsatzfrage entschied das Verwaltungsgericht Berlin am 26.08.2020. Demgemäß muss das Bundesinnenministerium (BMI) Twitter-Direct Messages, die vom offiziellen Ministeriums-Account verschickt wurden, zur Wahrung der Transparenzpflicht, öffentlich zugänglich machen. Im September 2018 hatten Arne Semsrott, Journalist und Aktivist der „Open Knowledge Foundation“ und das Internetportal „Frag den Staat“ gegen das BMI geklagt.

BMI verweigerte Twitter-Direct Messages-Einsicht

Semsrott verlangte im Mai 2018 die Herausgabe der Twitter-Direct Messages des BMI aus den Jahren 2014 bis 2018. Er berief sich dabei auf die Grundlagen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Dieses schafft einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bei Behörden des Bundes. Das BMI verweigerte jedoch die Einsicht mit der Begründung, die betreffenden Twitter-Direct Messages seien nicht aktenrelevant. Somit fielen sie auch nicht unter amtliche Informationen.

Sie informieren in einem Schreiben vom 28. Mai 2018, das Informationsfreiheitsgesetz umfasse keine „nichtveraktete Kommunikation“. In den Direktnachrichten hätte man nur „flüchtige, häufig tagesaktuelle Informationen ausgetauscht“. Die Twitter-Nachrichten wären vielmehr mit SMS vergleichbar. Auf diese Weise ausgetauschte Informationen würden erst aktenrelevant, wenn ihnen eine „besondere Bedeutung“ zukäme. Erst so würden sie  zum Bestandteil eines Verwaltungsvorgangs.

Amtliche Informationen sind unabhänging von Aktenrelevanz

Mit dem Urteil verweist das Verwaltungsgericht darauf, dass die Aktenrelevanz, auf die das BMI verwiesen hat, hier nicht der entscheidende Aspekt wäre. Vielmehr käme es auf das Vorliegen einer amtlichen Information an sich an. Es spiele keine Rolle, ob man diese in einer Akte festgehalten hat oder als Twitter-Direct Messages, als Whatsapp oder auch bei Facebook geschrieben hätte.

Frag den Staat verweist darauf, dass es in der Vergangenheit Usus gewesen wäre, „dass geheime Absprachen – etwa beim Lobbyismus zu Augustus Intelligence – gar nicht erst in offiziellen Akten der Behörden landen und damit auf Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auch nicht herausgegeben werden.“

Mit dem Ergebnis zeigten sie sich darum zufrieden. „Mit einer Klage gegen das Bundesinnenministerium von Horst Seehofer haben wir heute erreicht, dass eine derartige Flucht auf private Kanäle künftig unwahrscheinlicher wird.

Twitter-Direct Messages: Der Weg für künftige, gleichartige Anfragen ist geebnet

Frag den Staat führt dazu aus.

„Mit dem Urteil könnte es unter Umständen künftig auch möglich werden, amtliche E-Mails anzufragen, die Minister in ihrer offiziellen Funktion von ihren privaten Mailadressen verschicken.“

Eine Berufung des Innenministeriums in der Causa Twitter-Direct Messages wäre möglich, denn das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In der nächsten Instanz würde dann das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg über den Fall entscheiden.

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.