romuniverse.com Screenshot
romuniverse.com Screenshot

RomUniverse.com lehnt Nintendos 15-Millionen-Dollar-Forderung ab

Nintendo fordert von RomUniverse in einem beim BG im US-Bundesstaat Kalifornien beantragten Schnellurteil aktuell 15 Mio USD Schadenersatz.

Nintendo verlangt vom Betreiber des Spieleportals RomUniverse eine Entschädigung von mehr als 15 Millionen US-Dollar. Das japanische Unternehmen beschuldigt den Websitebesitzer der „groß angelegten Verletzung der Rechte von Nintendo“ sowie der „Vernichtung von Beweismitteln“. Der Eigentümer bestreitet, dass er Raubkopien hochgeladen hat. Er weist zudem darauf hin, dass andere Zugriff auf die inzwischen nicht mehr existierende Website und ihre Social-Media-Konten hatten, berichtet TorrentFreak.

Der Rechtsstreit zwischen RomUniverse und Nintendo nahm seinen Anfang bereits im September 2019. Damals verlangte Nintendo noch vom mutmaßlichen Betreiber des Bezahlportals RomUniverse.com über 100 Millionen US-Dollar Schadenersatz. Auch die Domain sollte anschließend in Nintendos Besitz übergehen. Nintendo geht regelmäßig in die Offensive, indem es mit der Einleitung rechtlicher Schritte gegen Piratenseiten und -dienste vorgeht. Demgemäß hatte das Spiele-Unternehmen bereits mehrere Websites verklagt, die Raubkopien anboten, darunter auch RomUniverse. Nintendo beanstandete

„Die Website gehört zu den meistbesuchten Online-Seiten für raubkopierte Nintendo-Videospiele. Über die Webseite vervielfältigen, vertreiben, monetarisieren und bieten die Beklagten Tausende von illegalen Kopien von Nintendos Videospielen zum Download an.“

Der Hauptbetreiber der Website, Matthew Storman, stimmt den Anschuldigungen nicht zu. Er hatte sich dafür entschieden, sich vor Gericht selbst zu verteidigen. Storman erklärte, dass er mit der Website kein Gesetz gebrochen hätte und dass der Fall abgewiesen werden sollte. Er bestritt dabei nicht, am Betrieb von RomUniverse beteiligt zu sein. Jedoch sah er sich selbst als Dienstleister, der nicht Teil des eigentlichen Forums sei. Im Gegenteil behauptet er, durch die Safe-Harbor-Bestimmungen des DMCA geschützt zu sein. Seine Verteidigung scheiterte schließlich, nachdem Nintendos Anwälte sie durch Gegenargumente auseinander gepflückt hatten. Infolge lehnte das Bundesgericht im US-Bundesstaat Kalifornien Stormans Antrag auf Abweisung des Falls ab.

RomUniverse-Betreiber beantragte: Nintendo soll zahlen, nicht er

Noch im März vergangenen Jahres argumentierte Storman, dass Nintendo gerne von seiner kostenlosen Werbung profitiere, jedoch Millionen an Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vorwürfe von ihm fordere. Deshalb drehte er den Spieß um und verlangt im Gegenzug nun von Nintendo Schadensersatz. Er bestand auf 150.000 Dollar pro urheberrechtlich geschütztem Werk sowie zwei Millionen für jeden falschen Vorwurf von Markenrechtsverstößen. Darüber hinaus forderte Storman eine dauerhafte Genehmigung von Nintendo für „das Kopieren, Verteilen, Verkaufen, Aufführen, Anzeigen, Spielen oder anderweitige Verwenden einer Kopie“ von urheberrechtlich geschützter Nintendo-Software.

RomUniverse nunmehr aus der Internetlandschaft verschwunden

RomUniverse warb damit, die beste RomSite des Universums zu sein. Bereits seit über einem Jahrzehnt betrieb der Angeklagte Matthew Storman die Website. Hier bot man englischsprachige Filme, E-Books, Android Apps und zahlreiche Schwarzkopien in verschiedenen Formaten für unterschiedliche Spielkonsolen von Nintendo, Sega und Sony an. Ein Download pro Woche stand kostenlos zur Verfügung. Für einmalig 30 US-Dollar bekamen User Zugriff auf alle Dateien des umfangreichen Archivs. Laut Klage wurden dort fast 300.000 Kopien von schwarzkopierten Nintendo Switch-Spielen und mehr als 500.000 Kopien von illegalen Nintendo 3DS-Spielen heruntergeladen. Auf der Seite hatten sich ca. 375.000 User registriert. Inzwischen jedoch gibt es die Seite nicht mehr.

Im Sommer letzten Jahres forderte Nintendo weitere Beweise vom Betreiber an, darunter Steuererklärungen, Chat-Protokolle und Download-Statistiken. Daraufhin legte der Betreiber von RomUniverse einige Steuerdokumente vor. Er gab an, immer noch an der Download-Statistik zu arbeiten. Auch die Discord-Kommunikation sollte er noch beibringen. Eine Woche später teilte Storman dann jedoch Nintendo mit, dass er keinen Zugriff mehr auf diese Informationen habe. Etwa zur gleichen Zeit gingen die Website und der Discord-Kanal offline.

Nintendo fordert in Schnellurteil aktuell 15 Mio USD Schadenersatz

Im September 2020 trafen sich beide Parteien erneut zu einer Anhörung. Nintendo glaubte nun, dass Storman bereitwillig Beweise vernichtete und damit wenig Vertrauen in seine künftige Zusammenarbeit zum Ausdruck brachte. „Nachdem sich Herr Storman nach Aufforderung geweigert hatte, Beweise vorzulegen, zerstörte er sie stattdessen.“ Diese Art von Beweis würde laut Nintendo ausreichen, um die Anzahl der Downloads zu verifizieren, bei denen jedes Spiel des Entwicklers illegal über das Portal heruntergeladen worden wäre.

Das Unternehmen forderte daher das kalifornische Bundesgericht auf, ein Schnellurteil zu erlassen, mit dem der Betreiber für direkte und sekundäre Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht wird. Um die massiven Schäden zu kompensieren, die Nintendo geltend macht, fordert das Unternehmen 4,41 Millionen US-Dollar an Urheberrechtsschäden und 11,2 Millionen US-Dollar für Markenverletzungen, was einer Gesamtsumme von 15,61 Millionen US-Dollar entspricht. Es sei klar, dass RomUniverse gegen das Gesetz verstoßen habe. Storman jedoch widerspricht diesen Forderungen.

In einer Gegendarstellung hebt Storman hervor

„RomUniverse dementiert und bestreitet, dass die Site raubkopierte ROMs von Tausenden von Nintendo-Spielen zum Download angeboten und verbreitet hat. Zudem bestreitet er, dass er irgendwelche Dateien auf die besagte Website hochgeladen hat. Zu keinem Zeitpunkt hat er den Inhalt besagter ROM-Dateien überprüft. Eine Datei mit dem Titel Mario Brothers bedeutet nicht, dass diese Datei das urheberrechtlich geschützte Videospiel von Nintendo enthält.“

In dem Antrag auf ein Schnellurteil wies Nintendo auf mehrere „verletzende“ Aussagen hin, die von RomUniverse auf Discord und Twitter gemacht wurden. Storman bestreitet, diese getätigt zu haben, und argumentiert, dass auch andere Zugang zu den Accounts hatten. Das Gleiche gilt für die Website selbst. Storman schreibt, dass er nicht die einzige Person mit Zugriff auf die Seite war und andere Mitarbeiter ebenfalls Inhalte gepostet haben könnten. „Der Beklagte und andere Admins hatten die Kontrolle über jeden Aspekt der Website und ihre Zugänglichkeit. Jeder Admin hatte gleichermaßen Zugang“, argumentiert er. Demgemäß zieht der RomUniverse-Inhaber das Fazit, dass Nintendos Antrag auf ein Schnellurteil abgelehnt werden solle.

Nintendo reagierte prompt

„Herrn Stormans Verstoß war zweifellos vorsätzlich. Er räumt zum Beispiel ein, dass er Raubkopien-ROMs – die als ROMs von Nintendos Videospielen identifiziert wurden – zu RomUniverse hochgeladen und diese ROMs von anderen Raubkopien-Websites erhalten hat. Trotz mehrfacher Benachrichtigungen, dass der Inhalt von RomUniverse die Urheberrechte von Nintendo verletzt hat, hat Herr Storman die verletzenden ROMs weiterhin hochgeladen und verteilt. Das ist eine vorsätzliche Verletzung.“

Nun ist es wiederum Sache des Gerichtes, ein Urteil zu fällen. „Nintendo hofft, die Angelegenheit schnell zu klären. Und selbst wenn das Gericht in diesem Fall auf der Seite von Storman steht, ist der Ärger noch nicht vorbei. Der Fall wird dann vor Gericht weitergehen, wo Storman gegen große Geldbeutel und ein Team von schwergewichtigen Anwälten antreten wird“, kommentiert TorrentFreak.

Tarnkappe.info

(*) Alle mit einem Stern gekennzeichneten Links sind Affiliate-Links. Wenn Du über diese Links Produkte oder Abonnements kaufst, erhält Tarnkappe.info eine kleine Provision. Dir entstehen keine zusätzlichen Kosten. Wenn Du die Redaktion anderweitig finanziell unterstützen möchtest, schau doch mal auf unserer Spendenseite oder in unserem Online-Shop vorbei.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.