Die Webseite von Modded Hardware
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Bildquelle: Sunny

Rechtsstreit um Modded Hardware: Keine Chance gegen Nintendo?

Modded Hardware ist von seiner Unschuld überzeugt und steigt ohne Anwalt gegen Nintendo in den Ring. Kann das gut gehen?

Der Rechtsstreit zwischen Nintendo und dem Betreiber von „Modded Hardware“ geht in die nächste Runde. Der Streit dreht sich um den Vorwurf, dass über „Modded Hardware“ illegale Mod-Chips und andere Umgehungsvorrichtungen verkauft werden, die den Schutzmechanismus der Nintendo-Switch-Konsole umgehen. Der Fall ist keineswegs einzigartig, denn der japanische Spielehersteller sieht sich seit Jahren mit der Modding-Szene und Raubkopierern konfrontiert. Doch welche Chancen hat ein Angeklagter, der sich vor Gericht ohne Anwalt selbst verteidigt?

Der Fall „Modded Hardware“: Worum geht es?

Nintendo setzt seit Jahren alles daran, seine Konsolen und Spiele vor illegalen Kopien zu schützen. Insbesondere die Nintendo-Switch ist immer wieder Ziel von Piraterie-Versuchen, weshalb der Konzern weltweit gegen illegale Modding-Plattformen vorgeht.

Ein bekanntes Beispiel ist der erfolgreiche Prozess gegen die Hackergruppe Team-Xecuter, die für ihre Jailbreak-Hacks berüchtigt war. Trotz dieser Erfolge blüht die Modding-Szene weiter und es tauchen immer wieder neue Tools wie der Yuzu-Emulator oder der MIG Switch auf.

Rechtsstreit um Modded Hardware: Schwere Anschuldigungen
Rechtsstreit um Modded Hardware: Schwere Anschuldigungen

Im aktuellen Rechtsstreit um Modded Hardware geht Nintendo gegen Ryan Daly, den mutmaßlichen Betreiber von „Modded Hardware“ vor. Daly, auch bekannt als „Homebrew Homie“, wird vorgeworfen, illegale Mod-Chips und modifizierte Konsolen verkauft zu haben, mit denen raubkopierte Nintendo-Spiele auf der Switch gespielt werden können. Nintendo ist der Ansicht, dass diese Geräte und Dienstleistungen eine direkte Verletzung des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) darstellen.

David gegen Goliath? Dalys Verteidigungsstrategie

Ryan Daly zeigt sich von den Vorwürfen unbeeindruckt und streitet alles ab. Interessant dabei: Er verteidigt sich vor Gericht selbst, ohne Anwalt. Seine Argumente sind vielfältig: Er beruft sich auf das „Fair Use“-Prinzip, wirft Nintendo ungerechtfertigte Bereicherung vor und behauptet sogar, die Urheberrechtsanmeldung des Konzerns gegenüber Modded Hardware sei ungültig. Dies berichtet TorrentFreak in einem aktuellen Artikel.

Ob diese Strategie aufgeht, ist fraglich. Experten raten in solch komplexen Fällen dringend zu professioneller Rechtsberatung.

Die Mod-Chips für die Nintendo-Switch sorgen für reichlich Ärger
Die Mod-Chips für die Nintendo-Switch sorgen für reichlich Ärger

Das Verfahren tritt nun in die Phase der Beweisaufnahme ein. Beide Parteien können jetzt Beweise sammeln, Dokumente anfordern und Zeugen befragen. Diese Phase ist entscheidend für den weiteren Verlauf des Verfahrens. Zentrale Fragen werden sein, ob Daly wirklich der Kopf hinter „Modded Hardware“ ist, ob seine Aktivitäten tatsächlich gegen das Urheberrecht verstoßen und ob die „Fair Use“-Defensive in diesem Fall greifen kann.

Gerade der letzte Punkt dürfte schwierig werden. Bei Konsolenmodding und Softwarepiraterie ist diese Argumentation selten erfolgreich.

Ein endloser Kampf?

Der Fall „Modded Hardware“ ist nur ein Puzzleteil in Nintendos Strategie gegen Raubkopien. Der Konzern zeigt einmal mehr, dass er keine Kompromisse eingeht, wenn es um den Schutz seiner Produkte geht. Interessanterweise ist die Website von „Modded Hardware“ inzwischen passwortgeschützt. Ein Zeichen, dass Daly vorsichtiger geworden ist?

Für die Modding-Community bedeutet der Fall jedenfalls, dass der Druck weiter steigt. Nintendo wird auch in Zukunft alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um sein geistiges Eigentum zu schützen.

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Sunny

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Sunny schreibt seit 2019 für die Tarnkappe. Er verfasst die wöchentlichen Lesetipps und berichtet am liebsten über Themen wie Datenschutz, Hacking und Netzpolitik. Aber auch in unserer monatlichen Glosse, in Interviews und in „Unter dem Radar“ - dem Podcast von Tarnkappe.info - ist er regelmäßig zu hören.