THC, Cannabispflanze
THC, Cannabispflanze
Bildquelle: 7raysmarketing

Fahren mit THC im Blut gilt längerfristig als fahrlässig

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist es unerheblich, ob der Beschuldigte fahrtüchtig war. Entscheidend ist lediglich die THC-Konzentration im Blut.

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist es unerheblich, ob der Beschuldigte zur Tatzeit fahrtüchtig war. Entscheidend ist lediglich die THC-Konzentration im Blut. Wer mit 1,0 ng/ml THC und mehr erwischt wird, kann wegen fahrlässigem Fahren unter Drogeneinfluss verurteilt werden. Das ist auch mehrere Tage nach dem THC-Konsum der Fall.

THC-Wert muss unter 1,0 ng/ml fallen

Auch mehrere Tage nach dem letzten Konsum ist Tetrahydrocannabinol (THC) eindeutig im Blut nachweisbar. Und dies, obwohl man keine Wirkung mehr spürt oder die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt wäre. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich entschieden, dass man vor Gericht in jedem Fall automatisch fahrlässig handelt, wenn man mit dem Grenzwert von 1,0 ng/ml im Blut am Steuer eines PKW erwischt wurde. Sofern der Richter keine Indizien findet, dass ein atypischer Geschehensablauf vorliegt. Darf er sich bei seiner Beurteilung alleine auf den THC-Wert im Blut beschränken. Der BGH antwortete damit auf eine Frage des Oberlandesgerichts Oldenburg.

Grundsätzlich muss der Richter mit Ausnahme des Blutbildes keine weiteren Prüfungen vornehmen (Beschluss vom 14. Februar 2017 – 4 StR 422/15). Die Ordnungswidrigkeit nach § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) liegt folglich auch dann vor, sofern der Fahrer fahrtüchtig war, wenn der letzte Konsum von THC mehrere Tage zurücklag.

Führerschein bei zu hoher Konzentration gefährdet

Wer prüfen will, ob sie bzw. er sich wegen der THC Konzentration strafbar macht, müsste rein theoretisch nach jedem Cannabis-Konsum einen Bluttest machen. Oder alternativ sicherheitshalber ein paar Tage warten. Der BGH stellt mit seiner Antwort hohe Anforderungen an die Fahrerinnen und Fahrer. Die Richter müssen hingegen sehr wenig im Laufe eines Verfahrens prüfen. Wer sich über seinen eigenen Blutwert unsicher ist, solle das Auto besser noch mehrere Tage stehen lassen. Nur so könne man bei einer Kontrolle sicherstellen, dass man sich auf keinen Fall strafbar macht. Nur so wäre sicher, dass man seine Fahrerlaubnis nicht verliert, schlussfolgert der BGH.

Tarnkappe.info

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.