Marienplatz, Videoüberwachung, Kameras
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ePrivacy-Ausnahmeverordnung bringt E‑Kommunikations-Überwachung

Im Kampf gegen vermehrt auftauchende Kinderpornografie will die EU mittels ePrivacy-Ausnahmeverordnung das Internet ausforschen lassen.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments stimmen heute über die ePrivacy-Ausnahmeverordnung ab. Diese wird Anbietern von E-Mail-, Chat- und Messengerdiensten künftig quasi als Ausnahme beim Datenschutz, eine Durchsuchung privater Nachrichten bezüglich verdächtiger Inhalte ohne jeden Anlass in Echtzeit gestatten. Das Vorhaben stößt dabei auf harsche Kritik, berichtet Tagesschau.

Das EU-Parlament stimmte bereits im Dezember letzten Jahres erstmals für eine pauschale Durchsuchung der gesamten elektronischen Kommunikation nach möglicherweise verbotenen Inhalten. Mit der ePrivacy-Ausnahmeverordnung will die EU-Kommission die Suche nach kinderpornografischen Inhalten verbessern. Vor dem Hintergrund, dass immer mehr Missbrauchsabbildungen im Netz kursieren und die Urheber anonym blieben, wären diese Maßnahmen erforderlich.

ePrivacy-Ausnahmeverordnung beschließt flächendeckende, verdachtslose Massenüberwachung elektronischer Kommunikation

Die EU-Kommission erzielte mit Rat und Parlament eine Einigung darüber, dass eine Ausnahme von der ePrivacy-Richtlinie künftig Anbietern von E-Mail-, Chat- und Messengerdiensten das Durchleuchten vertraulicher Chats ermöglichen soll. Die ePrivacy-Ausnahmeverordnung gestattet es, in Videos und Bildern von privaten Nachrichten mögliche Kindesmissbrauchsinhalte aufzuspüren. Infolge erfolgt dann eine Meldung an Strafverfolgungsbehörden und eine Entfernung der Inhalte aus dem Netz.

EU-Innenkommissarin Ylva Johansson gibt an, dass diese Art von Kontrolle zwar freiwillig sei, aber dennoch dringend nötig wäre. Zudem erlaube es das Gesetz, Technologien wie Hashing zum Aufspüren von Missbrauchsdarstellungen. Dabei werden Videos oder Bilder mit Hilfe von Hashes abgeglichen. Des Weiteren soll auch künstliche Intelligenz zum Einsatz kommen, um Cyber-Grooming aufzuspüren. Damit würde sich häufig sexueller Missbrauch im Netz anbahnen.

Für Juan López Aguilar, Vorsitzender des Innenausschusses im EU-Parlament, schließt die ePrivacy-Ausnahmeverordnung eine gravierende Lücke bei den Regeln der privaten Kommunikation:

„Belästigung, Pornografie, Grooming, sexueller Missbrauch: Unser Kampf dagegen muss natürlich im Gleichgewicht mit dem Schutz der Privatsphäre stehen. Und ich glaube, wir wahren mit der Verordnung auch die Grundrechte der Bürger.“

Die Stimmen der Kritik

Der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer beanstandet die geplante ePrivacy-Ausnahmeverordnung:

„Nach der Verabschiedung darf elektronische Korrespondenz anhand intransparenter Datenbanken und mit fehleranfälliger „künstliche Intelligenz“ durchsucht werden. Obwohl diese Algorithmen nach potenzieller Kinderpornografie und Anbahnungsversuchen an Minderjährige suchen sollen, sind bis zu 86 % der Polizei gemeldeten Nachrichten nicht strafrechtlich relevant und man verdächtigt Nutzer: innen zu Unrecht – 30 % davon Minderjährige.“

Breyer kritisiert:

“Dass die Post alle Briefe verdachtslos öffnet und scannt, wäre undenkbar, – doch mit unserer elektronischen Post soll genau dies geschehen dürfen. Aufgrund des fehleranfälligen Verfahrens geraten unzählige unschuldige Bürger: innen unter falschen Verdacht, eine Straftat begangen zu haben. Selbst aufgenommene Nacktbilder von Minderjährigen (Sexting) werden in die falschen Hände geraten und Missbrauchsopfer verlieren sichere Kanäle zur vertraulichen Beratung und Unterstützung.

Diese Verordnung versetzt dem digitalen Briefgeheimnis den Todesstoß. Sie schafft einen verheerenden Präzedenzfall für privatisierte Massenüberwachung und ist nur durch Desinformations- und emotionale Erpressungskampagnen internationaler Akteure möglich gemacht worden. Solche Denunziationsmaschinen auf uns loszulassen ist ineffektiv, illegal und unverantwortlich.

Eine wahllose Suche ins Blaue hinein ist der falsche Weg zum Schutz von Kindern und gefährdet diese sogar. Indem ihre privaten Aufnahmen in die falschen Hände geraten und Kinder vielfach kriminalisiert werden. Überlastete Ermittler werden mit dem tausendfachen Aussortieren strafrechtlich irrelevanter Nachrichten aufgehalten. Die Opfer eines so schrecklichen Verbrechens wie des sexuellen Kindesmissbrauchs haben ein Recht auf Maßnahmen, die Missbrauch von vornherein verhindern. Der richtige und überfällige Weg wären etwa verstärkte verdeckte Ermittlungen in Kinderporno-Ringe. Zudem ein Abbau der jahrelangen Bearbeitungsrückstände bei Durchsuchungen und Auswertungen beschlagnahmter Datenträger durch die Polizei.”

Gemäß Tagesschau wird das Parlament trotz bestehender Kritik die neue Regelung mit großer Wahrscheinlichkeit schnell verabschieden. Der Bericht verweist auf eine Zusage der EU-Kommission, „mit einem neuen Gesetz spätestens in drei Jahren den Datenschutz und den Kinderschutz besser miteinander auszugleichen“.

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.