Drogendealer erhält Bitcoins zurück
Drogendealer erhält Bitcoins zurück
Bildquelle: ADragan

Drogendealer erhält von Schwedischer Regierung 33 Bitcoins zurück

Ein entstandener Wertunterschied seit der Anklage von schwedischem Drogendealer veranlasste die schwedische Regierung zur Bitcoin-Rückgabe.

Schwedens Regierung sieht sich dazu gezwungen, einem inhaftierten Drogendealer 33 Bitcoins im Wert von etwa 1,1 Millionen Pfund (1,37 Millionen Euro) auszuzahlen. Zwar waren die Bitcoins durch dessen illegale Online-Drogenverkäufe erworben, allerdings ist der Bitcoin-Preis während seiner Haftzeit um das Zehnfache an Wert gestiegen. Ein daraus resultierender, kostspieliger Rechtsfehler führte dann zur Rückzahlungspflicht, berichtet The Telegraph.

Der so begünstigte Drogendealer wurde 2019 in Schweden inhaftiert. Üblicherweise hat man im Zuge des Verfahrens auch seine illegal erworbenen Vermögenswerte eingezogen. Der Schwede gab damals zu, die Bitcoins mit Geldern gekauft zu haben, die er durch illegale Online-Drogengeschäfte erhalten hatte. Folglich musste er auch alles abgeben. Jedoch hat dann die Staatsanwaltschaft das Geld in der Anklageschrift von der Kryptowährung Bitcoin in schwedische Kronen „umgewandelt“. Die Umrechnung erfolgte kurz bevor der Wechselkurs der Währung exorbitant in die Höhe schoss.

Drogendealer erhält Großteil seiner illegal erworbenen Bitcoins zurück

Infolge bezifferte Staatsanwältin Tove Kullberg die zu zahlende Geldstrafe für den Drogendealer auf 100.000 Pfund (1,3 Millionen schwedische Kronen). Die Umrechnung stellte sich jedoch als fataler Fehler heraus. Denn, als die schwedische Vollstreckungsbehörde dann nach einiger Zeit die 36 BTC versteigerte, hatten die Bitcoins bereits das Zehnfache ihres ursprünglichen Wertes an Wert zugelegt. Dies bedeutete, dass die Regierung nur etwa 3 BTC versteigern musste, um den von der Staatsanwaltschaft geforderten Schadensbetrag zu decken. Die übrig gebliebenen 33 BTC müssen folglich an den Drogendealer zurückgehen.

Fall erfordert mehr Aufklärung bezüglich Kryptowährungen

Im Gespräch mit dem schwedischen Radio sverigesradio gab Kullberg an, dass sich der Fall in vielerlei Hinsicht als unglücklich herausgestellt habe und zu Konsequenzen geführt habe, die sie zu diesem Zeitpunkt nicht absehen konnte. Sie wies darauf hin, dass es sich bei dem Fall um die erste kryptobezogene Beschlagnahme in der schwedischen Rechtsgeschichte handelte. Das Gericht konnte folglich zu dieser Zeit auch auf keinen Präzedenzfall für den Umgang mit Bitcoin-Gewinnen zurückgreifen.

Die mit dem Fall betraute Staatsanwältin gab zu, dass die Bewertung der Beschlagnahme in Fiatgeld ein Fehler war. Kullberg schlug aufgrund des Irrtums vor, dass die Staatsanwaltschaft sich Wissen um Kryptowährungen aneignen sollte, da deren Akzeptanz weiter zunimmt.

„Ich denke, wir sollten in die interne Bildung der Behörde investieren, da Kryptowährung ein Faktor sein wird, mit dem wir uns in viel größerem Maße als heute beschäftigen werden. Je mehr wir den Wissensstand innerhalb der Organisation erweitern, desto weniger Fehler machen wir.“

Kullberg sagte, dass der einzigartige Fall dem schwedischen Rechtssystem dennoch eine wichtige Lektion über die Bewertung von Kryptowährungen gegenüber Fiat gegeben hat.

„Die Lehre daraus ist, dass der Gewinn aus dem Verbrechen 36 Bitcoins für die schwedische Staatskasse betragen sollte. Und das völlig unabhängig davon, welchen Wert der Bitcoin zu diesem Zeitpunkt hat.“

Tarnkappe.info

 

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.