polizeigewalt, Singelnstein
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Singelnstein: Ermittlungen wegen Polizeigewalt zumeist eingestellt

Gemäß einem Bericht von Tobias Singelnstein werden neun von zehn Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen Gewaltausübung eingestellt.

Das ARD-Politikmagazin „Report Mainz“ berichtete am Dienstag unter Berufung auf eine gemeinsame Auswertung mit dem Kriminologen und Juristen Tobias Singelnstein von der Ruhr-Universität Bochum, dass neun von zehn Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen Verdachts auf rechtswidrige Gewaltausübung eingestellt werden. Singelnstein fordert eine unabhängige Ermittlungsstelle.

Singelnstein: Warum gibt es keine unabhängige Ermittlungsstelle?

Immer wieder kommt es vor, dass Polizisten bei Kontrollen härter vorgehen als erlaubt. Doch selbst wenn die Betroffenen Anzeige erstatten. Man klagt die groben Beamten aufgrund ihrer Gewalt nur sehr selten an. Das Szenario stellt man dar anhand eines konkreten Falls vom Februar 2017, der sich in der Stuttgart-Innenstadt zugetragen hat. Ein Polizist, den man zu einem Autounfall gerufen hatte, soll einen wehrlosen Mann angegriffen haben. Videos und ca. 200 Fotos würden das beweisen. Somit stellt der ARD-Beitrag folgende Fragen.

„Gibt es rechtswidrige Polizeigewalt in Deutschland? Wie häufig kommt sie vor? Und vor allem: Ermittelt man gegen die beteiligten Beamten ordentlich? Die Recherchen fördern erschreckendes zu Tage: Oftmals werden Opfer von rechtswidriger Polizeigewalt ein zweites Mal zum Opfer, weil die beteiligten Beamten abgestimmte dienstliche Erklärungen abgeben, die das Opfer belasten.“ Auch in dem angeführten Fall leugnete der Polizist, Gewalt ausgeübt zu haben und gibt vielmehr an, selbst angegriffen worden zu sein. Der Fall von Dietrich Wagner ist nur einer von ganz vielen.

Anklage in nur drei Prozent aller Fälle

Die dem Bericht zugrunde liegende Auswertung bezieht sich auf Zahlen der Jahre 2010 bis 2016. Demnach gab es 2016 insgesamt 2383 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen Anfangsverdachts auf rechtswidrige Gewalt, davon wären 2132 dieser Verfahren eingestellt worden. In nur drei Prozent der Verfahren gegen Beamte wird tatsächlich Anklage erhoben.

In seinem Bericht nennt Singelnstein als Grund für die zahlreichen, eingestellten Verfahren die „besondere institutionelle Nähe der ermittelnden Behörden, also Polizei und Staatsanwaltschaft, zu den beschuldigten Polizeibeamten.“ Er ist überzeugt davon, dass es besser wäre, „das Ganze auf eine Art und Weise zu lösen, wie das auch andere Länder tun, das heißt eine eigenständige Institution zu schaffen, die auch für solche Vorfälle zuständig ist.“

Man hackt sich gegenseitig kein Auge aus

Ein hochrangiger Polizeibeamter schließt sich Singelnstein an. „Ich kenne die Statistiken. Das ist rechtswidrig, was da passiert“, bestätigt er „Report Mainz“. „Da wird nicht sauber ermittelt. Meines Erachtens gehört eine unabhängige Prüfungsstelle dazwischen geschaltet, die ordentlich ermittelt.“

Bildquelle: 21150, thx! (CC0 Public Domain)

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.