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Nike: US-Sportartikelhersteller verwendet illegale Softwareschlüssel

Der US-Sportartikelhersteller Nike soll Datenbanksoftware von Quest mit illegalen Softwareschlüsseln verwendet haben. Jetzt droht eine Klage.

Das kalifornische Softwareunternehmen Quest verklagt Nike wegen Urheberrechtsverletzung. Nike wird beschuldigt, illegale Softwareschlüssel verwendet zu haben, die im Allgemeinen nur durch nicht autorisierte Websites verfügbar sind. Das Softwareunternehmen hat die mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen während eines Audits aufgedeckt und erklärt, dass Nike sich weigere, die zusätzlichen Lizenzen zu kaufen, berichtet TorrentFreak. Neben Urheberrechtsverletzung und Vertragsbruch wirft Quest Nike auch einen Verstoß gegen den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) vor, der das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen verwehrt.

Quest geht juristisch gegen Nike vor

Quest, ein Unternehmen, das für die Entwicklung einer Vielzahl von Datenbanksoftware bekannt ist, reichte diese Woche eine Klage vor einem Bundesgericht in Oregon ein, in der sie Nike eine Urheberrechtsverletzung vorwarfen. Beide Parteien haben seit 2001 eine Softwarelizenzvereinbarung, aber während eines Audits im letzten Jahr bemerkte Qwest, dass nicht alle Produkte ordnungsgemäß lizenziert waren. In der Klage, die bei einem Bundesgericht in Oregon eingereicht wurde, schreibt Quest.

„Diese Prüfung ergab, dass Nike Quest Software-Produkte weit über den vom SLA der Parteien erlaubten Umfang hinaus eingesetzt hatte. […] Das Audit ergab auch, dass Nike illegale Softwareschlüssel verwendet hatte, um das Quest License Key System zu umgehen und nicht autorisierte Kopien bestimmter Quest Software Produkte herzustellen, indem es die technologischen Sicherheitsmaßnahmen von Quest umging.“

Quest fand illegale Versionen

Quest fand anhand einer eigens dafür geführten eigenen Datenbank mit allen gültigen Schlüsseln etwas heraus. Nike hat „geknackte“ Versionen verwendet, die man normalerweise nur auf illegalen Piratenportalen verbreitet. Diese Tatsache muss Nike bekannt sein, ist Quest überzeugt. „Nach unseren Informationen müssen Kunden, um einen illegalen Softwareschlüssel für Quest-Softwareprodukte zu erhalten, rechtswidrige  Download-Sites aufsuchen. Diese treiben Handel mit dem geistigen Eigentum Anderer.

Auch der US-Marine wurde bereits im Jahr 2016 von dem deutschen Softwareunternehmen Bitmanagement Software vorgeworfen, sie hätten ein Spezialprogramm der Firma Bitmanagement Software zur Geovisualisierung widerrechtlich vervielfältigt und auf mindestens 558.466 Computern installiert, obwohl sie nur 38 Lizenzen zu Testzwecken erworben habe.

Trackingfunktion illegal deaktiviert

Zudem hätten sie, entgegen den Lizenzbedingungen, eigenmächtig eine Trackingfunktion der Software deaktiviert. Ein weiter Fall betraf das österreichische Bundesheer, das rund 3,8 Millionen Euro nachgezahlt hat. Auch sie betrieben deutlich mehr Geräte mit dem Betriebssystem Windows XP als vertraglich vereinbart. Nachzahlungen im Zuge von Audits sind somit bei Geschäftskunden keineswegs unüblich, da diese meist mit sogenannten Volumen-Lizenzen ausgestattet werden.

Bildquelle: Free-Photos, thx! (CC0 Public Domain)

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Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.